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Die Geschäftsstelle des Integrationsrates der Stadt Siegen weist darauf hin, dass voraussichtlich 6.900,00 Euro für Projekte multikultureller Art in der Stadt Siegen zur Verfügung gestellt werden.
Förderfähig sind Maßnahmen, die auf die Begegnung von/zwischen verschiedenen Kulturen in der Stadt Siegen abzielen, zum Abbau von Vorurteilen beitragen und zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens von zugewanderten und deutschen Bürgerinnen und Bürgern in Siegen mobilisieren. Zuschussanträge für entsprechende Aktionen können bis zum 31. März eines Jahres von Schulen, Schulklassen, Vereinen, Betrieben, Kirchengemeinden und anderen Organisationen, aber auch von Einzelpersonen gestellt werden.
Daneben unterstützt der Integrationsrat der Stadt Siegen mit Fördermitteln in Höhe von 4.600,00 Euro auch ausländische Vereine. Hierunter fallen Projekte, die aktiv der Pflege der Heimatkultur dienen. Daneben sind offene, nach außen gerichtete Aktionen förderfähig, die wichtige Impulse zum Kennenlernen der verschiedenen Kulturen geben.
Die Bewerbungsfrist für die vorstehenden Fördermittel-Anträge endet am 31. März des jeweiligen Jahres.
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Organisationen der Menschen mit Migrationshintergrund in der Universitässtadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 90.001]
Richtlinien zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens der Bevölkerung in der Universitässtadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 90.002]
Die Geschäftsstelle des Integrationsrates der Stadt Siegen weist darauf hin, dass voraussichtlich 6.900,00 Euro für Projekte multikultureller Art in der Stadt Siegen zur Verfügung gestellt werden.
Förderfähig sind Maßnahmen, die auf die Begegnung von/zwischen verschiedenen Kulturen in der Stadt Siegen abzielen, zum Abbau von Vorurteilen beitragen und zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens von zugewanderten und deutschen Bürgerinnen und Bürgern in Siegen mobilisieren. Zuschussanträge für entsprechende Aktionen können bis zum 31. März eines Jahres von Schulen, Schulklassen, Vereinen, Betrieben, Kirchengemeinden und anderen Organisationen, aber auch von Einzelpersonen gestellt werden.
Daneben unterstützt der Integrationsrat der Stadt Siegen mit Fördermitteln in Höhe von 4.600,00 Euro auch ausländische Vereine. Hierunter fallen Projekte, die aktiv der Pflege der Heimatkultur dienen. Daneben sind offene, nach außen gerichtete Aktionen förderfähig, die wichtige Impulse zum Kennenlernen der verschiedenen Kulturen geben.
Die Bewerbungsfrist für die vorstehenden Fördermittel-Anträge endet am 31. März des jeweiligen Jahres.
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Organisationen der Menschen mit Migrationshintergrund in der Universitässtadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 90.001]
Richtlinien zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens der Bevölkerung in der Universitässtadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 90.002]
Torsten
Büker
Integrationsbeauftragter
Die Geschäftsstelle des Integrationsrates der Stadt Siegen weist darauf hin, dass voraussichtlich 6.900,00 Euro für Projekte multikultureller Art in der Stadt Siegen zur Verfügung gestellt werden.
Förderfähig sind Maßnahmen, die auf die Begegnung von/zwischen verschiedenen Kulturen in der Stadt Siegen abzielen, zum Abbau von Vorurteilen beitragen und zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens von zugewanderten und deutschen Bürgerinnen und Bürgern in Siegen mobilisieren. Zuschussanträge für entsprechende Aktionen können bis zum 31. März eines Jahres von Schulen, Schulklassen, Vereinen, Betrieben, Kirchengemeinden und anderen Organisationen, aber auch von Einzelpersonen gestellt werden.
Daneben unterstützt der Integrationsrat der Stadt Siegen mit Fördermitteln in Höhe von 4.600,00 Euro auch ausländische Vereine. Hierunter fallen Projekte, die aktiv der Pflege der Heimatkultur dienen. Daneben sind offene, nach außen gerichtete Aktionen förderfähig, die wichtige Impulse zum Kennenlernen der verschiedenen Kulturen geben.
Die Bewerbungsfrist für die vorstehenden Fördermittel-Anträge endet am 31. März des jeweiligen Jahres.
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Organisationen der Menschen mit Migrationshintergrund in der Universitässtadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 90.001]
Richtlinien zur Förderung des interkulturellen Zusammenlebens der Bevölkerung in der Universitässtadt Siegen
[Ortsrecht der Stadt Siegen - Ordnungsziffer 90.002]