Anmeldung von öffentlichen Ladepunkten
Am 17. März 2016 trat die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung - LSV) in Kraft. Sie schreibt unter anderem die Anzeige von Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur vor.
Betreiber von öffentlich zugänglichen Normal- und Schnellladepunkten müssen der Bundesnetzagentur schriftlich oder elektronisch
- den Aufbau,
- die Außerbetriebnahme,
- das öffentlich Zugänglichwerden der Ladepunkte oder
- den Wechsel des Betreibers
nach § 5 Absatz 1 und Absatz 4 Satz 2 Ladesäulenverordnung (LSV) anzeigen.
Die Anzeige über den Aufbau soll mindestens vier Wochen vor dem geplanten Beginn des Aufbaus von Ladepunkten erfolgen.
Der Betreiberwechsel, das "öffentlich Zugänglichwerden" bzw. die Außerbetriebnahme von Ladepunkten soll unverzüglich angezeigt werden.
Online-Formular
Zur Anmeldung/Anzeige von Ladepunkten ...
Öffentlich zugänglich ist ein Ladepunkt, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet und der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann (§ 2 Nr. 9 Ladesäulenverordnung). Ausgenommen von den Anforderungen der §§ 3 bis 6 Ladesäulenverordnung sind Ladepunkte mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 Kilowatt. AC-Normalladepunkte haben eine Ladeleistung von höchstens 22 kW. DC-Schnellladepunkte haben eine Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt.
Weitere Informationen
Bei der Bundesnetzagentur finden Sie zudem alle notwendigen Informationen ...
Ladesäulenkarte
Die jeweils aktuelle Ladestationkarte finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur ...
Liste der gemeldeten Ladeeinrichtungen
Sie haben Ihre öffentlich zugängliche Ladesäule noch nicht angezeigt und möchten Ihrer Anzeigeverpflichtung nach § 5 Ladesäulenverordnung (LSV) nachkommen oder auch auf der vorstehenden Ladesäulenkarte verzeichnet werden? Dann nutzen Sie bitte das nachfolgende Online-Formular:
Ladesäulenkarte
Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur ...
Die Karte stellt die Ladesäulen aller Betreiber dar, die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur erfolgreich durchlaufen und einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt haben.
Liste der gemeldeten Ladeeinrichtungen
Sie haben Ihre öffentlich zugängliche Ladesäule noch nicht angezeigt und möchten Ihrer Anzeigeverpflichtung nach § 5 Ladesäulenverordnung (LSV) nachkommen oder auch auf der vorstehenden Ladesäulenkarte verzeichnet werden? Dann nutzen Sie bitte das nachfolgende Online-Formular: