UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Namenserteilung und Einbenennung

Durch eine sogenannte Namenserteilung bzw. Einbenennung können Vater, Mutter oder Ehegatten einem Kind ihren Familiennamen erteilen. Es gibt zwei verschiedene Situationen, in den häufig dieser Wunsch geäußert wird:

Namenserteilung

  • Sie sind Mutter eines minderjährigen Kindes.
  • Sie sind mit dem Kindesvater nicht verheiratet, aber beide in der Geburtsurkunde des Kindes verzeichnet.
  • Sie haben das alleinige Sorgerecht für das Kind, ein gemeinsames Sorgerecht zwischen den Elternteilen hat bisher nie bestanden.
  • Sie möchten, dass das Kind den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Elternteils erhält

Einbenennung

  • Sie leben mit einem neuen Partner in einer Ehe.
  • Sie haben bereits Kinder aus einer Vorehe oder Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren wurden und die in ihrem gemeinsamen Haushalt leben.  
  • Ihr jetziger Partner ist nicht der Elternteil dieser minderjährigen Kinder.
  • Sie möchten, dass diese Kinder Ihren jetzt geführten Ehenamen tragen.

Wir beraten Sie gerne zu den im Einzelfall erforderlichen Voraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen.

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