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Wohngeld
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Broschüre "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt"
Die Broschüre des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen "Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld" finden Sie in unserem Formular-/ Publikationsbereich.
Weitere Informationen
Informationen zum Wohngeld auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Fragen und Antworten zum Thema Wohngeld
Was genau ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwächere Bürgerinnen und Bürger, um die Kosten des angemessenen Wohnens zu sichern. Es werden zwei Formen unterschieden:
- Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen
- Wohngeld als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen.
Bewilligungsvoraussetzungen
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld vorliegt, hängt von den nachfolgenden Bedingungen ab:
- Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Es bedarf einer eingehenden Einzelfallprüfung.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Mieterinnen und Mieter laut Mietvertrag (bei Mietzuschuss) bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer (bei Lastenzuschuss):
- Rentnerinnen und Rentner
- Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I
- Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen
- Studentinnen und Studenten.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
Wohngeld erhält nicht, wer andere Sozialleistungen bezieht, in denen die Wohnkosten bereits enthalten sind. Dies sind zum Beispiel Bezieherinnen und Bezieher folgender Leistungen:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch
- Alleinlebende, die dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen zur Ausbildungsförderung haben (zum Beispiel BAföG , BAB).
Leben in Ihrem Haushalt sowohl Personen, die grundsätzlich antragsberechtigt sind als auch solche, die nicht antragsberechtigt sind, handelt es sich um einen sogenannten "Mischhaushalt". In diesem Fall kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Reichen Sie bitte entsprechende Nachweise zu allen Haushaltsangehörigen ein.
Zahlung Wohngeld/ Bewilligungszeitraum
Werden die Voraussetzungen erfüllt, so wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Die Zahlung erfolgt ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Danach muss rechtzeitig (frühestens jedoch zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes) ein Weiterleistungsantrag gestellt werden.
Ihr Weg zur Antragstellung
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen entsprechenden förmlichen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Die erforderlichen Vordrucke können Sie auf verschiedenen Wegen erhalten:
Online-Antrag
Für die unverbindliche Berechnung Ihres ggf. bestehenden Wohngeldanspruches steht Ihnen der Wohngeldrechner NRW zur Verfügung. Nach der Berechnung können Sie direkt über das Tool mit Ihren Angaben einen Online-Antrag stellen. Der Antrag wird dann automatisch vom Ministerium an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Eine Unterzeichnung des Antrags ist in diesem Fall nicht erforderlich.
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Bürgerinnen und Bürger sämtlicher NRW-Kommunen, die einen Zuschuss zur Miete benötigen, können einen digitalen Wohngeld-Antrag stellen.
https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WohngeldGO
Antrag zum Download
Der Wohngeldantrag sowie weitere erforderliche Unterlagen stehen Ihnen in Kürze an dieser Stelle zur Verfügung. Die Dokumente können Sie herunterladen und dann vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Wohngeldstelle der Universitätsstadt Siegen senden.
Welche Unterlagen/ Nachweise dem Wohngeldantrag beizufügen sind, können Sie der "Checkliste Wohngeldantrag" (siehe Formularbereich) entnehmen. Bei der Bearbeitung des Antrages kann es sich ergeben, dass weitere Unterlagen benötigt werden. Diese werden dann gegebenenfalls nachgefordert.
Abholung im Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213, 215, 57076 Siegen (während der allgemeinen Öffnungszeiten).
Anforderung per Telefon
Hierzu melden Sie sich bitte telefonisch während der Öffnungszeiten bei dem bzw. der jeweils zuständigen Sachbearbeiter bzw. Sachbearbeiterin in der Wohngeldstelle. Die Ansprechpersonen finden Sie untenstehend.
Anforderung per E-Mail
Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail mit den entsprechenden Angaben an
Bearbeitungsdauer
Mit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 wurde der Kreis der Wohngeldberechtigten erheblich erweitert, dies führt zu einem erhöhten Antragsaufkommen.
Derzeit ergeben sich hierdurch längere Bearbeitungszeiten. Eine Auskunft über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer kann nicht getroffen werden. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Darüber hinaus können Auskünfte zur Antragsentscheidung aus Gründen des Datenschutzes nicht telefonisch mitgeteilt werden.
Notwendige Unterlagen
Die nachfolgende Auflistung (Checkliste) ermöglicht Ihnen, die Vollständigkeit Ihres Antrages selbst zu prüfen. Mit der Vorlage eines vollständigen Antrages können Sie dazu beitragen, dass Rückfragen bzw. die Nachforderung von Unterlagen vermieden werden und somit die Bearbeitungszeit verkürzt wird.
Wohngeldstelle: Ansprechpersonen/ Sprechzeiten
Sofern sich die Wohnung innerhalb des Stadtgebietes von Siegen befindet, stehen Ihnen die nachstehend genannten Ansprechpersonen der Wohngeldstelle für weitere Informationen zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:
Montag, Dienstag und Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr*
* Dienstag- und Donnerstagnachmittag Termine nur nach Vereinbarung!
Formulare & Publikationen
- Wohngeld: Mietbescheinigung (Angaben des/der Vermieters/in zum Wohnraum)
- Wohngeld: Verdienstbescheinigung
- Wohngeld: Checkliste zum Wohngeld-Antrag
- Mit dem Wohngeldrechner Schritt-für-Schritt zum Wohngeld (Herausgeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen)
Ansprechperson
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz: Buchstaben A, F, Sa bis Schz
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Telefon: (0271) 404-2909Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz: Buchstaben Ba bis Bh
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Telefon: (0271) 404-2979Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz: Buchstaben G, K, U, X, Z
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Telefon: (0271) 404-2236Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Telefon: (0271) 404-2137Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz: Buchstaben C, M, N, R, V
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Telefon: (0271) 404-2911Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Telefon: (0271) 404-0E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz: Buchstaben D, I, O, Q, W, Y
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Telefon: (0271) 404-2908Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz: Buchstabe E
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
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Telefon: (0271) 404-2976Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz: Buchstaben H, J, L, Sci bis Sz
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
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Telefon: (0271) 404-2921Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz: Buchstabe P
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
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Telefon: (0271) 404-1111Telefax: (0271) 404-1228
E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Telefon: (0271) 404-2918Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz: Buchstabe T
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Telefon: (0271) 404-2977Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Telefon: (0271) 404-0E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de
Arbeitsteam Leistungen nach dem Wohngeldgesetz: Buchstabe: Bi bis Bz
Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Telefon: (0271) 404-2978Telefax: (0271) 404-2718
E-Mail: wohngeldstelle(at)siegen.de