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Wettbürosteuer
Die Wettbürosteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die in der Regel für den Kalendermonat festgesetzt wird.
Der Besteuerung unterliegen das Vermitteln oder Veranstalten von Sport- und Pferdewetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o. ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen. Einrichtungen, in denen Wettscheine lediglich abgegeben werden und kein weiterer Service angeboten wird, werden nicht besteuert.
Steuerschuldner ist grundsätzlich der Betreiber des Wettbüros.
Die "Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)", das Formular "Anmeldung zur Wettbürosteuer (und Anlage)“ sowie das monatlich einzureichende Formular "Steuererklärung (Selbsterklärung) zur Wettbürosteuer (und Anlage)“ finden Sie im nachstehenden Abschnitt "Formulare & Publikationen".
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Steuern
Grundlage für die Bemessung der Steuer ist der für eine Wette vom Wettkunden eingesetzte Gesamtbetrag. Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat drei vom Hundert der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Gesamtbeträge.
Formulare & Publikationen
- Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)
- Wettbürosteuer: Anmeldung
- Wettbürosteuer: Anlage zur Anmeldung
- Wettbürosteuer: Steuererklärung (Selbsterklärung)
- Wettbürosteuer: Anlage zur Steuererklärung (Selbsterklärung)
Ansprechperson
Gewerbesteuer [Buchstaben Kle bis M], Wettbürosteuer
Arbeitsgruppe 3/2-3 ⋅ Steuern
Gebäude:
Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen
Telefax: (0271) 404-2714
E-Mail: m.fuchs(at)siegen.de