UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Wettbürosteuer

Die Wettbürosteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die in der Regel für den Kalendermonat festgesetzt wird.

Der Besteuerung unterliegen das Vermitteln oder Veranstalten von Sport- und Pferdewetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals o. ä.) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen. Einrichtungen, in denen Wettscheine lediglich abgegeben werden und kein weiterer Service angeboten wird, werden nicht besteuert.

Steuerschuldner ist grundsätzlich der Betreiber des Wettbüros.

Die "Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)", das Formular "Anmeldung zur Wettbürosteuer (und Anlage)“ sowie das monatlich einzureichende Formular "Steuererklärung (Selbsterklärung) zur Wettbürosteuer (und Anlage)“ finden Sie im nachstehenden Abschnitt "Formulare & Publikationen".

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf haben, sprechen Sie uns an!

Steuern

Grundlage für die Bemessung der Steuer ist der für eine Wette vom Wettkunden eingesetzte Gesamtbetrag. Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat drei vom Hundert der für den Abschluss der Wetten aufgewendeten Gesamtbeträge.

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Frau Fuchs
Raum: 119
Gewerbesteuer [Buchstaben Kle bis M], Wettbürosteuer

Arbeitsgruppe 3/2-3 ⋅ Steuern

Gebäude:

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen

Telefon: (0271) 404-2123
Telefax: (0271) 404-2714
E-Mail: m.fuchs(at)siegen.de
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