Dienstleistungen A - Z
Vorbeugender Brandschutz
Zu Fragen des vorbeugenden Brandschutzes erhalten Sie auf Wunsch eine umfassende Beratung im Vorfeld eines geplanten Bauvorhabens. Bei Sonderbauten nach § 68 Absatz 1 Satz 3 BauO NRW (Bauordnung Nordrhein-Westfalen) ist die Einschaltung eines „Staatlich anerkannten Sachverständigen“ für Brandschutz erforderlich. In diesen Fällen soll zur Verfahrensbeschleunigung eine Abstimmung zwischen dem Sachverständigen und der Brandschutzdienststelle bereits vor Antragstellung erfolgen. Eine telefonische Terminabsprache ist notwendig.
Gebühren
- Die Beratung ist kostenlos.
- Die Abstimmung des Sachverständigen mit der Brandschutzdienststelle - nach Verwaltungsgebührenordnung NRW (Nordrhein-Westfalen) - ist kostenpflichtig.
Ansprechperson
Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Nachstehend finden Sie einen Link zum GeoPortal der Stadt Siegen (Übersichtskarte der eingezeichneten Bezirke und zuständigen Bezirksingenieure):
Erstkontakt
Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:
Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.
Formulare Bauaufsicht
Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...
Telefon: (0271) 404-3327Telefax: (0271) 404-36-3327
E-Mail: s.rodius(at)siegen.de