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Umweltinformationsgesetz
Am 16. Juli 1994 ist das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt (Umweltinformationsgesetz) in Kraft getreten.
Nach § 4 dieses Gesetzes hat jeder einen Anspruch auf freien Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über die Umwelt.
Mehr Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeiter/-innen des Grünen Telefons der Stadt Siegen oder bei den genannten Ansprechpartner/-innen.
Ansprechperson
Abteilungsleiter
Abteilung 4/7 ⋅ Umwelt
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3448
E-Mail: h.gebers(at)siegen.de