UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Sterbefall (Beurkundung)

Anmeldung/Beurkundung eines Sterbefalles

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist mündlich oder schriftlich spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzeigt...

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Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung eines Sterbefalles

Sterbefallanzeige und TodesbescheinigungIst der Sterbefall in einem Krankenhaus, Altenheim oder einer ähnlichen Einrichtung eingetreten, wird von dem entsprechenden Krankenhaus,...

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Nachbeurkundung einer im Ausland verstorbenen Person

Ist ein deutscher Staatsangehöriger im Ausland gestorben, kann ein Antrag auf Beurkundung dieses Sterbefalles in einem bundesdeutschen Standesamt gestellt werden...

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Erbrechtliche Angelegenheiten/Testamente

Immer häufiger bekommen wir Fragen zu erbrechtlichen Angelegenheiten und Testamenten gestellt. Im Folgenden haben wir hierzu einige Hinweise erläutert...

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Formular: Sterbefallanzeige

Siehe Formularbereich.

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Frau Kaste
Raum: 112 (Gebäudeteil B)
Geburtenregister, Sterberegister, Folgebeurkundungen im Geburtenregister (Buchstaben A bis K)

Arbeitsgruppe 2/3-2 ⋅ Standesamt

Gebäude:

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1332
Telefax: (0271) 404-36-1332
E-Mail: m.kaste(at)siegen.de
Frau Schwanke
Raum: 113 (Gebäudeteil B)
Sterbefälle

Arbeitsgruppe 2/3-2 ⋅ Standesamt

Gebäude:

Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen

Telefon: (0271) 404-1581
Telefax: (0271) 404-36-1581
E-Mail: g.schwanke(at)siegen.de
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