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Städtebauliche Entwicklungs- und Rahmenpläne
Entwicklungs- und Rahmenpläne stellen sogenannte "informelle Planungen" dar. Sie sind im Gegensatz zu den anderen Planarten nicht gesetzlich normiert und begründen z. B. im Gegensatz zum Bebauungsplan kein Baurecht. Sie beinhalten vielmehr eine Zielvereinbarung zwischen Politik und Verwaltung, auf deren Grundlage unter anderem Bebauungspläne erarbeitet und Fördermittel beantragt werden. Sie befassen sich mit der konzeptionellen Planung für eine meist größere Teilfläche des Stadtgebietes und stellen damit ein Bindeglied zwischen Flächennutzungs- und Bebauungsplan dar.
Weitere Informationen siehe auch: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan.
Ansprechperson
Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung - Wohnbaulandentwicklung, Wohnungsmarktbeobachtung, Gewerbeflächenentwicklung, Flächennutzungsplanung (FNP), Windenergie, Regionalplan, Bauflächenkataster
Arbeitsgruppe 4/5-1 ⋅ Stadtentwicklung
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
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Telefax: (0271) 404-36-2519
E-Mail: t.daschke(at)siegen.de