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Schöffinnen und Schöffen | Jugendschöffinnen und Jugendschöffen (Schöffentätigkeit)
Alle fünf Jahre werden Schöffen und Jugendschöffen (ehrenamtliche Richter) für das Amtsgericht Siegen und das Landgericht Siegen gewählt. Sie nehmen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil.
Im Jahr 2018 hat die Schöffenwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 stattgefunden. Die nächsten Schöffenwahlen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 finden in diesem Jahr statt.
Die Universitätsstadt Siegen erstellt die Vorschlagslisten und schlägt damit dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht geeignete Personen zur Wahl in das Schöffenamt vor. Gesucht werden Siegenerinnen und Siegener, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutschen Sprache ausreichend beherrschen. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber gesundheitlich (geistig und körperlich) geeignet sein, den Sitzungsdienst auszuüben. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft oder die aufgrund eines Richterspruchs unfähig sind, öffentliche Ämter auszuüben. Auch Personen im Religionsdienst sowie hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen wie Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer oder Strafvollzugsbedienstete sollen nicht gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch soziale Kompetenz, Menschenkenntnis sowie Gerechtigkeitssinn. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Bewerbungsformulare
Formular zur Bewerbung von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
Formular zur Bewerbung von Schöffinnen und Schöffen für das Erwachsenenstrafrecht
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu der Schöffentätigkeit und den Voraussetzungen finden Sie auf der Internetseite: www.schoeffenwahl.de.
Ansprechperson
Sitzungsdienst
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