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Regionalplan
Der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Arnsberg legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplanes die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung des Regierungsbezirks und für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest. Für den Regionalplan -Teilabschnitt „Oberbereich Siegen“ wurde vom Regionalrat am 08.12.2005 der Erarbeitungsbeschluss für die Fortschreibung gefasst.
Der Regionalrat trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans im Regierungsbezirk. Das für die Erarbeitung und Aufstellung des Regionalplans maßgebliche Verfahren ist im Landesplanungsgesetz NRW geregelt. Die Regionalpläne bedürfen der Genehmigung der Landesplanungsbehörde, sie werden mit der Bekanntmachung der Genehmigung Ziele der Raumordnung und Landesplanung.
Darstellungen im Regionalplan werden textlich und zeichnerisch vorgenommen. Die textlichen Ziele und die zeichnerischen Festlegungen müssen bei raumbedeutsamen Planungen beachtet werden. Die Bauleitpläne der Stadt Siegen, also der Flächennutzungsplan und sämtliche Bebauungspläne, müssen sich an die Ziele der Landesplanung anpassen.
Zur Bezirksregierung Arnsberg ...
Ansprechperson
Stellvertretender Leiter Abteilung Stadtentwicklung, Stadtplanung und Liegenschaften | Arbeitsgruppenleiter Stadtentwicklung - Wohnbaulandentwicklung, Wohnungsmarktbeobachtung, Gewerbeflächenentwicklung, Flächennutzungsplanung (FNP), Windenergie, Regionalplan, Bauflächenkataster
Arbeitsgruppe 4/5-1 ⋅ Stadtentwicklung
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
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Telefax: (0271) 404-36-2519
E-Mail: t.daschke(at)siegen.de