UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Die Planung und Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist im Regionalisierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. In Siegen ist dafür zuständig der Kreis Siegen-Wittgenstein als Aufgabenträger für den ÖPNV, wobei der Kreis dem Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) die Planung und Organisation übertragen hat. 

Informationen rund um den ÖPNV (Fahrpläne und Tarife) erhalten Sie im Internet unter Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS).

Für die Modernisierung und Unterhaltung aller Busbahnhöfe, Haltestellen und Park+Ride-Anlagen ist die Universitätsstadt Siegen zuständig. Hier ist die Stadt Siegen bemüht, alle wichtigen der insgesamt ca. 700 vorhandenen Haltestellen in Ausbauabschnitten zu modernisieren, um insbesondere den Zugang in die Verkehrsmittel barrierefrei zu ermöglichen.

Ansprechperson

Herr Vollmann
Raum: 405
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum

Arbeitsgruppe 4/1-2 ⋅ Straßenneubau

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3259
Telefax: (0271) 404-36-3259
E-Mail: k.vollmann(at)siegen.de
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