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MobilitätsCard (Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd - VGWS)

Die MobilitätsCard, das ist die Bezeichnung für das Sozialticket der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) und spezielles Angebot für Personen in Bezug von Sozialleistungen.

Die MobilitätsCard...

  • kostet 29,90 Euro/ Monat.
  • ist ein Monatsticket.
  • gilt im Kreisgebiet Olpe sowie Siegen-Wittgenstein (Binnennetz der Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd).
  • ist personengebunden.
  • gilt ganztägig uneingeschränkt in Bus und Bahn (2. Klasse).
  • Für die Nutzung der Nachtbuslinien ist pro Person und Fahrt ein Aufschlag von 2,00 Euro zu bezahlen.
  • beinhaltet Sonderreglungen zur Fahrgastmitnahme. Diese finden Sie unter: https://www.zws-online.de/fahrkarten-preise/mobilitaetscard/.

Wer kann das Ticket beantragen?

Berechtigt ist, wer eine der folgenden Sozialleistungen erhält:

  • Arbeitslosengeld II (Jobcenter/ Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II vom Jobcenter Olpe/ Siegen-Wittgenstein.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter sowie bei voller Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII von den Sozialämtern.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz.
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Städten und Gemeinden im Kreis Olpe/ Siegen-Wittgenstein.
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben und in der Gesellschaft nach dem SGB IX.

Wie wird das Ticket beantragt?

  1. Antrag MobilitätsCard (siehe Formularbereich) ausfüllen und zwei Mal unterschreiben.
  2. Kopie des Bewilligungsbescheides über Sozialleistung beifügen.
  3. An den Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) 29,90 Euro auf folgendes Konto einzahlen:
    Kreditinstitut: Sparkasse Siegen, Konto-Nummer: 1260546, IBAN: DE47 4605 0001 0001 2605 46, Bankleitzahl: 460 500 01, BIC: WELADED1SIE (gerne auch als Dauerauftrag).
  4. Einzahlungs-/ Überweisungsbeleg zusammen mit dem Antrag und der Kopie des Bewilligungsbescheides vorzugsweise per E-Mail an: mc(at)zws-online.de oder per Post an Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS), St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen, senden.

Sind alle Nachweise und Einzahlungen bis zum 10. eines Monats eingegangen, wird die MobilitätsCard für den Folgemonat rechtzeitig versandt. Bei späterem Eingang erfolgt die Zustellung erst für den übernächsten Monat. Wird die MobilitätsCard auch für die folgenden Monate gewünscht, ist kein neuer Antrag erforderlich. Es muss auch hierbei der Betrag von 29,90 Euro bis zum 10. des Vormonats überwiesen werden. Erfolgt eine Pause des Zahlungseingangs von mehr als zwei Monaten, so ist ein neuer Antrag zu stellen.

Noch Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich an den:

Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS)
Geschäftsstelle: St.-Johann-Straße 18, 57074 Siegen

Gerne auch telefonisch, je nach Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens unter:

A bis K:

Frau Fischer, Raum 301, Rufnummer (0271) 333-2428, E-Mailfischer(at)zws-online.de

L bis Z:

Frau Stötzel, Raum 301, Rufnummer (0271) 333-2438, E-Mail: stoetzel(at)zws-online.de 

Geltungsbereiche- und dauer

Personenkreis und Übertragbarkeit

Gilt für eine Person, die die Voraussetzungen erfüllt (siehe Voraussetzungen), das Ticket ist nicht übertragbar und gilt nur mit Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis).

Geltungsbereich und -dauer

Einen Kalendermonat im Binnennetz der VGWS (Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd).

Mitnahmeregelung

Montags bis freitags ab 19.00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags können 4 Personen (maximal 2 Erwachsene und 3 Kinder fahren insgesamt) oder Fahrräder mitgenommen werden.

Voraussetzungen

Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (Jobcenter/ Bürgergeld nach Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII), Grundsicherung im Alter nach Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII), Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesvorsorgegesetz (BVG), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Vergünstigungen

Besitzerinnen und Besitzer der MobilitätsCard genießen große Mobilität zum kleinen Preis (derzeit 29,90 Euro pro Monat).

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Herr Kornmann
Raum: 137
Stellvertretender Abteilungsleiter | Arbeitsgruppenleiter 5/1-1 ⋅ Leistungen nach dem SGB XII

Arbeitsgruppe 5/1-1 ⋅ Leistungen nach SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch)

Verwaltungsgebäude

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen

Telefon: (0271) 404-1445
Telefax: (0271) 404-2716
E-Mail: a.kornmann(at)siegen.de
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