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Erbbaurechte
Statt des Verkaufs von Baugrundstücken werden insbesondere zugunsten von Familien unter bestimmten Voraussetzungen Erbbaurechte an städtischen Grundstücken bestellt. Als Grundvoraussetzungen müssen zwei oder mehr Kinder vorhanden und ein Anspruch auf Förderung mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln gegeben sein. Die Laufzeit eines Erbbaurechtes beträgt in der Regel 99 Jahre.
Ansprechperson
Erbbaurechte; Gemarkungen Breitenbach, Bürbach, Feuersbach, Kaan-Marienborn, Volnsberg: Grundstücksverkehr, Rechte Dritter einschließlich Baulasten an städtischen Grundstücken, Anpachtungen
Arbeitsgruppe 4/5-3 ⋅ Liegenschaften
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-2701
E-Mail: s.oberlaender(at)siegen.de