UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Erbbaurechte

Statt des Verkaufs von Baugrundstücken werden insbesondere zugunsten von Familien unter bestimmten Voraussetzungen Erbbaurechte an städtischen Grundstücken bestellt. Als Grundvoraussetzungen müssen zwei oder mehr Kinder vorhanden und ein Anspruch auf Förderung mit öffentlichen Wohnungsbaumitteln gegeben sein. Die Laufzeit eines Erbbaurechtes beträgt in der Regel 99 Jahre.

Ansprechperson

Frau Oberländer
Raum: 117a
Erbbaurechte; Gemarkungen Breitenbach, Bürbach, Feuersbach, Kaan-Marienborn, Volnsberg: Grundstücksverkehr, Rechte Dritter einschließlich Baulasten an städtischen Grundstücken, Anpachtungen

Arbeitsgruppe 4/5-3 ⋅ Liegenschaften

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-2406
Telefax: (0271) 404-2701
E-Mail: s.oberlaender(at)siegen.de
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