UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Behinderte Menschen im Beruf)

Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf berät und unterstützt Arbeitgeber sowie schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer mit dem Ziel, dass Menschen unabhängig von ihrem Unterstützungsbedarf einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt nachgehen können.

Zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile können Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe an Arbeitgeber und an schwerbehinderte/ gleichgestellte Menschen in Form finanzieller Förderungen gewährt werden.

Für Arbeitgeber: Gewährung eines Zuschusses zur behinderungsgerechten Gestaltung eines Arbeitsplatzes gemäß § 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

Für behinderungsbedingte Kosten kann für die Einrichtung und Unterhaltung von Arbeitsstätten sowie bei der behinderungsrechten Ausstattung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze ein Zuschuss mittels 

Online-Service "Behinderte Menschen im Beruf: Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur behinderungsgerechten Gestaltung eines Arbeitsplatzes gemäß § 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)"

beantragt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

Ansprechperson

Frau Hof
Raum: 241
Arbeitsteam Leistungen für Behinderte: Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf

Arbeitsgruppe 5/1-3 ⋅ Wohnen und weitere soziale Leistungen

Gebäude:

Rathaus Weidenau
Weidenauer Straße 215
57076 Siegen

Sprech-/Öffnungszeiten:

Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.

Telefon: (0271) 404-2910
Telefax: (0271) 404-36-2910
E-Mail: c.hof(at)siegen.de
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