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Beglaubigungen (Dokumente | Unterschriften)
Beglaubigungen von Dokumenten
Sie können Kopien beglaubigen lassen, zum Beispiel eine Kopie von einem Schulzeugnis. Die zu beglaubigende Kopie des Originals wird ausschließlich durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gefertigt. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original.
Das Bürgerbüro beglaubigt Kopien in zwei Fällen:
- Das Original stammt von einer Behörde.
- Sie benötigen die Kopie für eine Behörde.
Das Bürgerbüro kann nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen.
Für eine amtliche Beglaubigung ist das Original des zu beglaubigenden Dokumentes mitzubringen. Das Bürgerbüro prüft zunächst, ob eine Beglaubigung der vorgelegten Schriftstücke zulässig ist.
Nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden/ Heiratsurkunden/ Lebenspartnerschaftsurkunden/ Sterbeurkunden/ Abschriften des Geburtenregisters/ Abschriften des Sterberegisters/ Abschriften des Eheregisters/ Abschriften des Lebenspartnerschaftsregisters etc.).
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt [siehe auch: Standesamt: Urkunden (Urkundenstelle)]!
- Bestellungsurkunden (Amtsgericht/ Vormundschaftsgericht).
- Betreuerausweise (Amtsgericht/ Vormundschaftsgericht).
- Auszüge aus dem Vereinsregister (Amtsgericht/ Vereinsregister).
- Grundbuchauszüge (Amtsgericht/ Grundbuchamt).
- Erbscheine (Nachlassgericht/ Amtsgericht).
- Erbschaften, Abtretungen, Finanzierungen (Notar).
Besonderer Hinweis zu Personenstandsurkunden/ Abschriften aus Registern
Benötigen Sie eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbeurkunde oder eine Abschrift aus dem Geburtenregister, Sterberegister oder Ehe-/ Lebenpartnerschaftsregister?
Nähere Informationen hierzu sowie die Anforderungsmöglichkeiten finden Sie hier ...
Beglaubigungen von ausländischen Schriftstücken und Dokumenten
- Im Allgemeinen ist für Schriftstücke in anderen Sprachen zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich vereidigten Dolmetschers beizufügen.
- Ist für die Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Diplome, die im Inland vorgelegt werden sollen, eine Legalisation/Apostille notwendig, kann dies nur durch das jeweilige Ursprungsland vorgenommen werden [Auswärtiges Amt: Ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland].
Beglaubigungen von Unterschriften
Für die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift ist es notwendig, dass Sie persönlich in einem Bürgerbüro Ihrer Wahl vorsprechen und Ihren Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorlegen.
Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Das Bürgerbüro beglaubigt Ihre Unterschrift auf
- Dokumenten, die Sie bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen,
- Dokumenten, die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen.
Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat.
Voraussetzungen
- Zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Vorschrift
Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie vorlegen - bei einer deutschen Behörde oder
- bei einer anderen Stelle, bei der Sie vorlegen müssen es aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift.
- Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel - auf Dokumenten in fremder Sprache,
- auf Verträgen,
- wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
- auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten [siehe auch: Vorsorgevollmacht].
Gebühren
- 2,00 Euro pro Beglaubigung
- 2,00 Euro pro Beglaubigung einer Unterschrift
- 2,00 Euro pro Fertigung der Kopie
Ansprechperson
Meldewesen Bürgerbüro Siegen
Arbeitsgruppe 2/3-1 ⋅ Bürgerbüro Siegen
Verwaltungsgebäude
Rathaus Siegen
Markt 2
57072 Siegen
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E-Mail: buergerbuero(at)siegen.de
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57076 Siegen
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