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Baumschutz
Die Erhaltung des Baumbestandes sowie Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume im städtischen besiedelten Bereich ist eine öffentliche Aufgabe. Zu diesem Zweck wurde 1983 von der Stadt Siegen eine Baumschutzsatzung erlassen.
Siehe auch: Baumschutzsatzung.
Formulare & Publikationen
- Baumschutzsatzung der Stadt Siegen (Faltblatt)
- Baumschutzsatzung der Stadt Siegen in türkischer Sprache (Faltblatt) 'Siegenin Agac Koruma Tüzügü'
- Baumschutz: Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 der Baumschutzsatzung zur Entfernung eines Baumes/mehrerer Bäume
- Baumschutz: Informationen zur Förderung von Baumschutzmaßnahmenn (Faltblatt)
Ansprechperson
Baumschutz, Allgemeine Verwaltung
Abteilung 4/7 ⋅ Umwelt
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3212
E-Mail: b.selter(at)siegen.de