UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Baulasten: Löschung

Auf schriftlichen Antrag prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob eine bestehende Baulast gelöscht werden kann. Soweit kein öffentliches Interesse am Fortbestand der Baulast besteht, wird dem Antrag stattgegeben.

Online-Service

Mit dem

Online-Service "Baulasten: Antrag auf Auskunft/ Löschung einer Baulast

können Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis angefordert oder Löschungen von Baulasten beantragt werden.

Gebühren

Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.

  • je Baulastlöschung 50,00 Euro.

Ansprechperson

Frau Krieger
Raum: 218
Baulasten, Grundstücksteilungen

Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Sprech-/Öffnungszeiten:

Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.

Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Nachstehend finden Sie einen Link zum GeoPortal der Stadt Siegen (Übersichtskarte der eingezeichneten Bezirke und zuständigen Bezirksingenieure):

Bauaufsicht: Übersichtskarte mit Bezirkseinteilung und zuständigen Bezirksingenieuren (GeoPortal der Stadt Siegen).

Erstkontakt

Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:

Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.

Formulare Bauaufsicht

Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...

Telefon: (0271) 404-3294
Telefax: (0271) 404-36-3294
E-Mail: b.krieger(at)siegen.de
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