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Baulasten: Löschung
Auf schriftlichen Antrag prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob eine bestehende Baulast gelöscht werden kann. Soweit kein öffentliches Interesse am Fortbestand der Baulast besteht, wird dem Antrag stattgegeben.
Online-Service
Mit dem
Online-Service "Baulasten: Antrag auf Auskunft/ Löschung einer Baulast
können Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis angefordert oder Löschungen von Baulasten beantragt werden.
Gebühren
Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.
- je Baulastlöschung 50,00 Euro.
Ansprechperson
Baulasten, Grundstücksteilungen
Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Sprech-/Öffnungszeiten:
Bitte informieren Sie sich in der Rubrik »Sprech-/Öffnungszeiten« über die individuellen Öffnungszeiten der Organisationseinheit, die Sie erreichen möchten.
Hinweis:
Bitte beachten Sie vor der Kontaktaufnahme die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Nachstehend finden Sie einen Link zum GeoPortal der Stadt Siegen (Übersichtskarte der eingezeichneten Bezirke und zuständigen Bezirksingenieure):
Erstkontakt
Ein Erstkontakt kann über die "Servicestelle Bauberatung" erfolgen:
Telefon: (0271) 404-3291, 404-3286, 404-3284.
Formulare Bauaufsicht
Formulare für Antragsverfahren finden Sie hier ...
Telefon: (0271) 404-3294Telefax: (0271) 404-36-3294
E-Mail: b.krieger(at)siegen.de