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Ausnahmegenehmigungen/ Parkerleichterungen für Handwerker/ Soziale Dienste (Straßenverkehr/ öffentliche Verkehrsflächen)
In begründeten Ausnahmefällen erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Siegen Ausnahmegenehmigungen bzw. Parkerleichterungen.
Nach eingehender Prüfung können Ausnahmen von der allgemeinen Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt werden, wie beispielsweise
- Regelungen für Schwerbehinderte;
- Parkausweise in Bewohnerparkzonen;
- Regelungen für Handwerker in Fußgängerzonen, Parkverbotsbereichen usw.;
- Genehmigungen für Schwertransporte;
- Genehmigungen für die Aufstellung von Baukränen, Containern usw.;
- Genehmigungen und verkehrsregelnde Auflagen bei Veranstaltungen wie Straßenfesten, sportlichen Veranstaltungen usw.;
- Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste und Ärzte;
- Gurt- und Helmpflicht;
- Umzüge.
Online-Service
Eine Parkerleichterung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung kann mit dem
beantragt werden.
Weitere Informationen siehe auch: Anwohnerparken.
Ansprechperson
Sekretariat | Genehmigung Schwertransporte, Aufhebung Sonntags- und Feiertagsfahrverbot
Abteilung 4/1 ⋅ Straße und Verkehr
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-2731
E-Mail: u.becker(at)siegen.de
Ausnahmegenehmigung Umweltzone, Sondernutzungen Gastronomie
Arbeitsgruppe 4/1-4 ⋅ Straßenverkehrsbehörde
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-2738
E-Mail: k.haunschild(at)siegen.de
Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise, Handwerkerausnahmegenehmigungen
Arbeitsgruppe 4/1-4 ⋅ Straßenverkehrsbehörde
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-2738
E-Mail: bewohnerparken(at)siegen.de