UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Ausnahmegenehmigungen/ Parkerleichterungen für Handwerker/ Soziale Dienste (Straßenverkehr/ öffentliche Verkehrsflächen)

In begründeten Ausnahmefällen erteilt die Straßenverkehrsbehörde der Universitätsstadt Siegen Ausnahmegenehmigungen bzw. Parkerleichterungen.

Nach eingehender Prüfung können Ausnahmen von der allgemeinen Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen genehmigt werden, wie beispielsweise

  • Regelungen für Schwerbehinderte;
  • Parkausweise in Bewohnerparkzonen;
  • Regelungen für Handwerker in Fußgängerzonen, Parkverbotsbereichen usw.;
  • Genehmigungen für Schwertransporte;
  • Genehmigungen für die Aufstellung von Baukränen, Containern usw.;
  • Genehmigungen und verkehrsregelnde Auflagen bei Veranstaltungen wie Straßenfesten, sportlichen Veranstaltungen usw.;
  • Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste und Ärzte;
  • Gurt- und Helmpflicht;
  • Umzüge.

Online-Service

Eine Parkerleichterung nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung kann mit dem 

Online-Service "Ausnahmegenehmigung: Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung (Handwerker/ Soziale Dienste)"

beantragt werden.

Weitere Informationen siehe auch: Anwohnerparken.

Ansprechperson

Frau Becker
Raum: 402
Sekretariat | Genehmigung Schwertransporte, Aufhebung Sonntags- und Feiertagsfahrverbot

Abteilung 4/1 ⋅ Straße und Verkehr

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3349
Telefax: (0271) 404-2731
E-Mail: u.becker(at)siegen.de
Frau Haunschild
Raum: 8
Ausnahmegenehmigung Umweltzone, Sondernutzungen Gastronomie

Arbeitsgruppe 4/1-4 ⋅ Straßenverkehrsbehörde

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3324
Telefax: (0271) 404-2738
E-Mail: k.haunschild(at)siegen.de
Frau Krüger
Raum: 7
Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise, Handwerkerausnahmegenehmigungen

Arbeitsgruppe 4/1-4 ⋅ Straßenverkehrsbehörde

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3311
Telefax: (0271) 404-2738
E-Mail: bewohnerparken(at)siegen.de
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