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Aufenthaltsrecht: Ehegattennachzug/ Familiennachzug
Für die Einreise zu einem in Deutschland lebenden Familienangehörigen (Ehepartnerin/ Ehepartner, Elternteil oder Kind) ist es notwendig, dass Sie bei der für Ihr Heimatland zuständigen Auslandsvertretung ein dementsprechendes Visum beantragen. Nur bei einer Einreise mit dem richtigen Visum kann die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzuges regelmäßig erfolgen.
Für die weiteren Informationen und den konkreten Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung.
Sofern Ihr in Deutschland lebender Familienangehöriger Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates ist, gelten die Regelungen des Freizügigkeitsrechtes.
Weitere Serviceseiten zu diesem Thema:
Aufenthaltsrecht: Zweckwechsel - Änderung des Aufenthaltszwecks
Ansprechperson
EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
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Telefax: (0271) 404-1225
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer Europäische Union und Türkei), Visa-Angelegenheiten, Verpflichtungserklärungen
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ks-Kz, J, O, P, Q, R, Z]
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Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ki-Kr, L, M, N, X]
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben B, C, D, Ks-Kz, J]
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Studierende, Aufenthalte zur Ausbildung, Beschäftigung und Familienzusammenführung (außer EU und Türkei), Visa-Angelegenheiten [Buchstaben Ki-Kr, S, T, U, V]
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Asylangelegenheiten, unerlaubt eingereiste Personen
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Stellvertretender Arbeitsgruppenleiter | EU-Staaten (Staaten der Europäische Union), Freizügigkeitsrechte, Türkei, Humanitäre Aufenthalte
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