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Asbestsanierung
Asbestsanierung dürfen nur durch Fachbetriebe erfolgen, die einen Sachkundenachweis gemäß Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) besitzen!
Die Fachbetriebe finden Sie im Branchen-Telefonbuch, bei der Industrie- und Handelskammer oder der Kreishandwerkerschaft.
Bei Zuwiderhandlungen benachrichtigen Sie bitte folgende Behörde:
Zuständige Behörde zur Überwachung von Asbestbaustellen: Bezirksregierung Arnsberg.
Ansprechperson
Abteilungsleiter
Abteilung 4/7 ⋅ Umwelt
Gebäude:
Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen
Telefax: (0271) 404-36-3448
E-Mail: h.gebers(at)siegen.de