UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

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Asbestprodukte

Asbestprodukte, wie zum Beispiel Asbestzement, Spritzasbest und Nachtspeicheröfen, wurden bis 1979 hergestellt. Ursachen für die Freisetzung von gefährlichen Asbestfasern sind Alterung, thermische und mechanische Beanspruchung oder Beschädigung.

Das Bundesgesundheitsamt empfiehlt, alle Asbestfeinstaubquellen in Innenräumen zu beseitigen. Eine sachgerechte und sichere Entsorgung asbesthaltiger Geräte und Bauteile dürfen nur Firmen mit einem Sachkundenachweis gemäß Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) durchführen.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Gerne helfen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Grünen Telefons der Stadt Siegen sowie unsere oben genannten Ansprechpartner/-innen.

Zuständige Behörde zur Überwachung von Asbestbaustellen: Bezirksregierung Arnsberg.

Ansprechperson

Herr Debus
Raum: 9
Abfallberatung

Arbeitsgruppe 2/2-3 ⋅ Stadtreinigung

Gebäude:

Verwaltungsgebäude
Fludersbach 70
57074 Siegen

Telefon: (0271) 404-4822
Telefax: (0271) 404-4810
E-Mail: p.debus(at)siegen.de
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