UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Dienstleistungen A - Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Anwohnerparken

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Bewohner-Parkausweis zu bekommen?

  • Sie wohnen innerhalb einer Bewohnerparkzone im Stadtgebiet Siegen und sind dort gemeldet.
  • Sie sind Halter eines Fahrzeuges oder nutzen es nachweislich dauernd.
  • Sie besitzen keine Garage oder keinen Stellplatz auf einem Privatgrundstück.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, Fahrzeugschein
  • Sofern Sie nicht selbst Halterin oder Halter des Fahrzeuges sind, muss den Antrag eine Nutzungsbestätigung der Halterin/ des Halters beigefügt werden.

Wo kann ich mit diesem Ausweis parken?

  • Der Ausweis berechtigt, innerhalb der jeweiligen Bewohnerparkzone unter Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu parken.
  • Achtung: Der Bewohner-Parkausweis berechtigt lediglich innerhalb der jeweiligen Zone zu parken, er stellt jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz dar!

Wie lange ist der Bewohner-Parkausweis gültig?

  • Der Ausweis ist jeweils für ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Was benötige ich für die Verlängerung?

  • Zur Verlängerung benötigen Sie den "alten" Parkausweis.

Wie kann ich eine Beantragung und Verlängerung vornehmen?

  • Schriftlich (per Post oder E-Mail an bewohnerparken(at)siegen.de). Zur Beantragung nutzen Sie bitte die im Formularbereich (Formulare & Publikationen) zur Verfügung stehenden Antragsformulare.

Was muss ich tun bei ...

  • einem Fahrzeugwechsel?
    Unter Vorlage des alten Parkausweises, des Personalausweises und des neuen Fahrzeugscheines (Bestätigung Fahrzeughalter) stellt Ihnen auf schriftlichen Antrag (per Post oder per E-Mail an bewohnerparken(at)siegen.de) die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Siegen kostenlos einen neuen Parkausweis aus.
    Hinweis: Der Ausweis wird hierbei nicht automatisch verlängert.
     
  • einem Umzug?
    Ein Umzug ist unter Vorlage des neuen Mietvertrages (bei Umzug innerhalb des Stadtgebietes Siegen), des Personalausweises oder der Meldebestätigung und des Parkausweises umgehend der Stadt Siegen per Post oder per E-Mail an bewohnerparken(at)siegen.de mitzuteilen.

Alle Veränderungen bezüglich Wohnung, Fahrzeug, Garage, Stellplatz sind der Stadt Siegen unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.

In unserem Formular-Bereich finden Sie das Antragsformular "Bewohner-Parkausweis (Anwohnerparken): Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" sowie zur Verlängerung bzw. Änderung der Ausnahmegenehmigung das Antragsformular "Bewohner-Parkausweis (Anwohnerparken): Antrag auf Verlängerung/Änderung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)".

Gebühren:

30,00 Euro/ Jahr für die Erstausstellung und Verlängerung des Bewohnerparkausweises

Formulare & Publikationen

Ansprechperson

Frau Krüger
Raum: 7
Bewohnerparkausweise, Behindertenparkausweise, Handwerkerausnahmegenehmigungen

Arbeitsgruppe 4/1-4 ⋅ Straßenverkehrsbehörde

Gebäude:

Rathaus Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

Telefon: (0271) 404-3311
Telefax: (0271) 404-2738
E-Mail: bewohnerparken(at)siegen.de
Zurück zur Übersicht.
Diese Website benutzt Cookies
Wir benutzen Cookies, um unsere Website stetig zu verbessern. Wenn Sie ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen auf unserer Seite weitersurfen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
x