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Abfallverbrennung
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus privaten Haushaltungen und Kleingartenanlagen ist nach der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Siegen grundsätzlich nicht gestattet.
Bei der Entsorgung pflanzlicher Abfälle gelten daher die gängigen abfallrechtlichen Bestimmungen. Das bedeutet, dass gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Siegen diese Abfälle dem Anschluss- und Benutzungszwang (Abfallüberlassungspflicht) unterliegen. Gleiches gilt für Abfälle aus Kleingartenanlagen.
Selbstverständlich können Sie als Alternative die Eigenkompostierung wählen.
Ansprechperson
Abfallberatung
Arbeitsgruppe 2/2-3 ⋅ Stadtreinigung
Gebäude:
Verwaltungsgebäude
Fludersbach 70
57074 Siegen
Telefax: (0271) 404-4810
E-Mail: p.debus(at)siegen.de