Klimaförderprogramm der Stadt Siegen: Klimaschutz zum Mitmachen!
Warum sich die Anschaffung von E-Bike oder PV-Anlage für Privathaushalte doppelt lohnt?
Am 1. Juli 2021 trat mit Beschluss des Rates der Stadt Siegen die neue "Richtlinie zum Klimaschutz- und -anpassungsförderungsprogramm" in Kraft, welche das bisherige Altbauförderprogramm ablöst.
Förderfähige Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2022 umgesetzt wurden, können über einen Online-Antrag (siehe unten) bei der städtischen Stabsstelle Klimaschutz, bezuschusst werden. Das Förderprogramm bietet Privatpersonen in Siegen die Möglichkeit, bei individuellen Investitionen für den Klimaschutz einen Zuschuss durch die Stadt zu erhalten. Dieses unterstützt nunmehr zahlreiche Förderbausteine, welche sowohl Aspekte des Klimaschutzes als auch der Klimafolgenanpassung adressieren. Die Universitätsstadt Siegen hat im Hinblick auf den Klimawandel und die daraus resultierenden Folgen weitreichende Ratsbeschlüsse getroffen. So sollen unter anderem die Auswirkungen auf das Klima sowie die ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigt werden, erneuerbare Energien ausgebaut und eine breite Akzeptanz für die Notwendigen Veränderungen geschaffen werden. Im Hinblick auf die vorliegenden Klimaschutzziele der Stadt Siegen, sollen insbesondere Privathaushalte dabei motiviert werden Maßnahmen aus verschiedenen Handlungsfeldern umzusetzen, welche die städtische Zielerreichung unterstützen. Die Fördersumme wird auf maximal 3.000 Euro je Haushalt und pro Jahr begrenzt.
Alle Siegener Privatpersonen können im Stadtgebiet durch Investitionen in folgenden Bereichen (Handlungsfelder) eine Förderung beantragen:
- E-Mobilität,
- nachhaltiges Bauen und Sanieren,
- erneuerbare Energien,
- Klimafolgenanpassungsmaßnahmen,
- integrative Klimaschutzprojekte oder
- Gründung einer solidarischen Landwirtschaft.
Die genannten Handlungsfelder setzen sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die individuell kombinierbar sind. Wer sich beispielsweise ein E-Lastenrad gekauft hat, ein Balkonkraftwerk angeschafft oder die Pflanzung von Bäumen in seinem Garten vorgenommen hat, erfährt mit Unterstützung der Förderung direkt die positiven Effekte, wie Einsparungen und nachhaltigen Mehrwert persönlich zu schätzen.
Antragstellung/ Richtlinie
Auf Grund hoher Antragszahlen und organisatorischen Veränderungen beim Ablauf der Antragsbearbeitung ist derzeit mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen (mindestens acht Wochen).
Das Antragsportal ist derzeit noch geschlossen.
Eine Antragsstellung über das Serviceportal kann erst nach Beschluss des kommunalen Haushaltes ermöglicht werden. Zudem werden aktuell die Förderrichtlinien überarbeitet. Förderanträge können daher voraussichtlich frühestens ab Mai 2023 wieder gestellt werden, den Link zum Antragsportal finden Sie dann wieder hier.
Geplante Maßnahmen können trotzdem durchgeführt werden. Die Antragsstellung erfolgt im Anschluss an die Durchführung beziehungsweise Bezahlung der Maßnahme.
Richtlinie zum Klimaschutz- und -anpassungsförderungsprogramm der Stadt Siegen.
Wichtiger Hinweis
Für Personen, die ab dem 1. Oktober 2022 nach der
verpflichtet sind einen Heizungspumpentausch oder einen hydraulischen Abgleich (betrifft Gebäude ab sechs Wohneinheiten) durchzuführen, können diese Maßnahmen, wenn sie nach Inkrafttreten der Verpflichtung umgesetzt wurden, über das Klimaförderprogramm nicht gefördert werden.
Dies ergibt sich aus Punkt 9.2 der Richtlinie zum Klimaschutz- und -anpassungsförderungsprogramm der Stadt Siegen, wonach Maßnahmen deren gesetzliche Umsetzung vorgeschrieben ist, nicht gefördert werden können.
Wir bitten in diesen Fällen von einer Antragsstellung abzusehen.