UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Anfragen und Hinweise zur Archivbenutzung

Anfragen und Auskünfte

Das Stadtarchiv beantwortet Anfragen unter anderem zu seinen Beständen, aus Archivgut und zu historischen Sachverhalten, die die Stadt Siegen mit ihren Stadtteilen betreffen.

Auskünfte aus Archivgut setzen die Recherche in den Beständen und die Einsicht von Unterlagen voraus. Je nach Umfang der Recherche kann die Auskunft einige Zeit in Anspruch nehmen.

Für Ihre Anfrage nutzen Sie bitte unseren

Online-Service "Anfrage an das Stadtarchiv".

Von Anfragen über andere Kommunikationswege bitten wir abzusehen.

Nutzung vor Ort

Das Stadtarchiv fördert als moderner Informationsdienstleister die Nutzung des verwahrten Archivguts. Die Einsicht in erschlossene Archivalien steht jedermann frei, sofern diese nicht aus rechtlichen oder konservatorischen Gründen für die Benutzung gesperrt sind.

Während der Öffnungszeiten kann das Archivgut im Lesesaal eingesehen werden. Dort erhalten Benutzer auch Beratung zur Recherche in den Beständen. Weiterführende Lesehilfen können leider nicht geleistet werden. Eine Ausleihe von Archivgut ist nicht möglich.

Im Lesesaal stehen zehn Benutzerarbeitsplätze zur Verfügung. Zur Recherche in den Archivbeständen dienen dort zwei PCs. An den Rechnern sind auch die immer mehr digital zur Verfügung stehenden Archivalien wie zum Beispiel die älteren Adressbücher bis 1945 einsehbar. Im Vorfeld eines Archivbesuchs dient die Beständeübersicht dazu, sich einen Überblick über die im Stadtarchiv verwahrten Unterlagen zu verschaffen. Unter www.archive.nrw.de (Kommunalarchive, Siegen) besteht zudem die Möglichkeit, in ausgewählten Archivbeständen zu recherchieren. Im Lesesaal des Stadtarchivs ist auch ein kostenloser W-LAN-Hotspot vorhanden

Die Bereitstellung von Archivalien im Lesesaal kann einige Zeit in Anspruch nehmen, weil das Archivgut nach der Bestellung erst im Magazin ausgehoben wird. Daher wird eine Vorbestellung empfohlen. Diese ist mindestens zwei Werktage vor dem Archivbesuch per E-Mail an stadtarchiv@siegen.de anzumelden. Bitte beachten Sie, dass Archivalien nur in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr (dienstags und donnerstags bis 17.00 Uhr) aus dem Magazin ausgehoben werden.

Im Stadtarchiv eingesehene und in Publikationen, Facharbeiten etc. angeführte Archivalien sind unter Angabe der Archivsignatur genau zu zitieren, zum Beispiel:

"Stadtarchiv Siegen (StAS), Bestand 151, Nr. 10".

Das Stadtarchiv verfügt auch über eine Präsenzbibliothek mit stadt-, regional- und landeshistorischem Schwerpunkt. Über 5.000 Medieneinheiten sind derzeit im Lesesaal ohne Wartezeit frei zugänglich aufgestellt. Über den Onlinekatalog der Stadtbibliothek Siegen kann in den Bibliotheksbeständen recherchiert werden. Hierzu sind auch die Hinweise zur Archivbibliothek zu beachten. Einen Überblick über die Literatur zur Stadtgeschichte vermittelt die Bibliographie zur Siegener Stadtgeschichte, die das Stadtarchiv als Recherchehilfsmittel erstellt hat und fortwährend aktualisiert.

Benutzern ist im Lesesaal das Fotografieren von Archivalien ohne Blitzlicht erlaubt. Das Stadtarchiv kann auch kostenpflichtig in einem begrenzten Umfang Reproduktionen aus Archivgut und Bibliotheksgut bis zu einer Größe von DIN A3 herstellen, sofern die Vorlage aus konservatorischen und urheberrechtlichen Gründen eine Vervielfältigung zulässt. Das sind bis zu 20 Kopien aus Akten sowie Literatur und bis zu 10 Kopien aus Zeitungsbänden der Jahrgänge bis 1950. Eine Bestellung ist auch über das Serviceportal der Stadt Siegen per Online-Service "Anfrage an das Stadtarchiv" möglich, sofern die Archivsignatur bekannt ist.

Lesesaalöffnungszeiten

Dienstag
10.00 bis 19.00 Uhr

Mittwoch
10.00 bis 15.00 Uhr

Donnerstag
10.00 bis 19.00 Uhr

Freitag
10.00 bis 15.00 Uhr

Samstag
10.00 bis 14.00 Uhr (jeden 4. Samstag im Monat)

Gebühren

Die Nutzung des Stadtarchivs und seiner Bibliothek ist für wissenschaftliche und heimatkundliche Zwecke grundsätzlich kostenfrei.

Gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Siegen werden folgende Gebühren erhoben:

Gebührentarif 3.3:
Beglaubigungen, die mit besonderem Zeitaufwand verbunden sind, je angefangene Viertelstunde Arbeitszeit 12,00 Euro.

Gebührentarif 16.:
Familiengeschichtliche Auskünfte, wenn die hierfür erforderlichen Feststellungen die Arbeitskraft besonders in Anspruch nehmen, je angefangene Viertelstunde 12,00 Euro.

Gebührentarif 17.:
Erteilung von Auskünften aus Urkunden und Akten für jede Seite 6,00 Euro.

Gebührentarif 18.:
Vorhaltung eines Arbeitsplatzes und Überlassung von Unterlagen zur Einsichtnahme je Tag 30,00 Euro
(Für Zwecke wissenschaftlicher Forschungen sind nur tatsächlich entstehende Kosten, zum Beispiel für Fotokopien, zu erstatten.).

Gebührentarif 19.:
Überlassung digitalisierter Wiedergaben aus Archivalien nach Auftrag je nach Zeitaufwand für jede angefangene Viertelstunde 12,00 Euro.

Des Weiteren sind Reproduktionen, gefertigt vom Archivpersonal, gebührenpflichtig:

  • Kopie DIN A4 (schwarz/weiß) 0,10 Euro pro Kopie, mindestens jedoch 2,00 Euro.
  • Kopie DIN A3 (schwarz/weiß) 0,20 Euro pro Kopie, mindestens jedoch 2,00 Euro.
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