UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Gestaltungssatzung für die Ortsmitte Eiserfeld

Die Neuordnung der Eiserfelder Ortsmitte wurde 2010 mit der Neuausrichtung des großflächigen Einzelhandels an der Eiserfelder Straße und der Umwandlung des bis dahin ampelgeregelten Kreuzungsbereiches in einen großen Kreisverkehrsplatz eingeleitet.

Die Gestaltungssatzung soll die verkehrlichen und funktionalen Verbesserungen gestalterisch begleiten. Sie soll als Aufwertung und Betonung vorhandener, vielfach unterschätzter Gestaltqualitäten verstanden werden, um insgesamt einen Imagegewinn für den Stadtteil erzielen zu können.

Die Gestaltungssatzung (= Örtliche Bauvorschriften) nach § 86 der Landesbauordnung NRW ist nach dem Ratsbeschluss am 10. April 2013 und der ortsüblichen Bekanntmachung in den regionalen Tageszeitungen am 5. Mai 2013 in Kraft getreten.

Wird nach der neuen Rechtslage eine Antragsstellung erforderlich, sind zwei Fälle möglich:

Handelt es sich um nach der Landesbauordnung allgemein genehmigungspflichtige Bauvorhaben, so ist wie bisher ein Bauantrag zu stellen.
Ist die Maßnahme nur aufgrund der Gestaltungssatzung genehmigungspflichtig, so wurde eigens ein Formular entwickelt, das die Stellung eines sogenannten "formlosen" Antrages erleichtert. 

Um die Anwendung des Ortsrechts für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern, stellen die Abteilungen Stadtplanung und Bauaufsicht folgende Hilfestellungen bereit.

Formulare und Publikationen

Genehmigungsantrag für ein Bauvorhaben nach Örtlichen Bauvorschriften für die Eiserfelder Ortsmitte (§ 89 BauO NRW).

Eine ausführliche und anschauliche Fibel mit dem Satzungstext und zugehörigen Erläuterungen sowie zahlreichen Beispielen, Fotos und Skizzen sowie eine Anlage zur Farbleitplanung liegen kostenlos im Rathaus Geisweid zur Mitnahme bereit. Nachfolgend steht die Fibel mit der Farbleitplanung zur Ansicht bzw. zum Download bereit:

Örtliche Bauvorschriften mit Erläuterungen und Farbleitplanung für die Ortsmitte Eiserfeld.

Kontakt

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle Bauberatung sowie der Bauaufsicht stehen bei Fragen rund um geplante Veränderungen telefonisch und während der Sprechstunden in Geisweid gerne zur Verfügung.

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