Was ist ein Denkmal?
Zitat aus dem § 2 Denkmalschutzgesetz NRW: "Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage oder ein Teil einer baulichen Anlage, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht ... wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte der Menschen, für Städte und Siedlungen ... und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Historische Ausstattungsstücke sind wie Baudenkmäler zu behandeln, sofern sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden."
Neben den genannten Auswahlkriterien - geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche und städtebauliche Gründe - können zusätzlich technische Gründe hinzukommen, die für die Beurteilung eines Baudenkmals entscheidend sind.
Denkmalwürdig sind laut Definition beispielsweise Bauten, Parkanlagen, archäologische Fundstätten und bewegliche Denkmäler, die Zeugnis über die Vergangenheit ablegen. Sie sind kostbare Kulturgüter früherer Epochen, die nicht vermehrbar und somit unwiederbringlich sind.
Unser heutiges ästhetisches Empfinden ist bei der Beurteilung eines Baudenkmals ebenso wenig maßgebend wie die Frage nach den Erhaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten. Mit diesen Problemen muss sich die Denkmalpflege auseinandersetzen. Der Denkmalschutz beurteilt lediglich, ob zum Beispiel ein Gebäude die oben aufgeführten Merkmale erfüllt oder nicht.