UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung) für die Siegener Innenstadt

Satzung vom 14. April 2014 der Stadt Siegen über die Örtlichen Bauvorschriften für die Siegener Innenstadt (Gestaltungssatzung "Innenstadt"). Die Satzung ist am 20. April 2014 in Kraft getreten.

Planinhalte

Bekanntmachung Gestaltungssatzung Innenstadt

Gestaltungssatzung Innenstadt

Anlage 1 - Farbleitplanung zur Gestaltungssatzung Innenstadt

Anlage 2 - Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Innenstadt

Quartiersbeschreibung zur Gestaltungssatzung Innenstadt

Fibel "Erhaltungssatzung und örtliche Bauvorschriften für die Siegener Innenstadt"

Antrag

Das ausgefüllte Antragsformular ist bei der Stadt Siegen, Abteilung 4/3 ⋅ Bauaufsicht, Lindenplatz 7, 57078 Siegen einzureichen.

Genehmigungsantrag für ein Bauvorhaben nach Erhaltungssatzung/ Örtlichen Bauvorschriften für die Siegener Innenstadt (§ 172 BauGB, § 89 BauO NRW)

 

 

 

Diese Website benutzt Cookies
Wir benutzen Cookies, um unsere Website stetig zu verbessern. Wenn Sie ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen auf unserer Seite weitersurfen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
x