UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Erhaltungssatzung Wenscht

Satzung vom 27. April 2010 der Stadt Siegen gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB über die Festsetzungen des Erhaltungsgebietes "Wenscht" im Stadtteil Geisweid (Erhaltungssatzung "Wenscht").
Die Satzung ist am 5. Mai 2010 in Kraft getreten.

Planinhalte

Bekanntmachung Erhaltungssatzung Wenscht

Erhaltungssatzung Wenscht

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