Zuschüsse/ Förderung im Kulturbereich
Die Zuschüsse im Kulturbereich der Stadt Siegen dienen der Sicherung und Stärkung der vorhandenen Kulturszene und zielen darauf ab, neue zusätzliche Angebote zu schaffen. Freie Kulturträger und Initiativen leisten mit ihrer Arbeit einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Vielfalt im Stadtgebiet Siegen.
Der Rat der Universitätsstadt Siegen hat in seiner Sitzung am 24. November 2021 neue Zuschussrichtlinien - gültig ab 1. Januar 2022 - beschlossen. Erklärter Wille des Rates ist neben den bestehenden Zuschussempfängerinnen und Zuschussempfänger auch neuen Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit zu bieten, in die kommunale Kulturförderung aufgenommen zu werden. Dazu werden 2022 über den Ansatz der letzten Jahre in Höhe von 81.110 Euro hinaus weitere 30.000 Euro an Fördergeldern zur Verfügung gestellt.
Richtlinie
Richtlinie der Universitätsstadt Siegen für Zuschüsse im Kulturbereich
Neuregelung
Die Neuregelung der Richtlinie sieht vor, dass das Zuschusssystem ab 2022 auf drei Förderansätze verschlankt wird. Zukünftig besteht die Kulturförderung aus
- der institutionelle Förderung,
- der Projektförderung und
- der Sonderförderung.
Die Kulturförderung besteht aus drei Förderansätzen. Diese können miteinander kombiniert werden.
Förderansätze
Institutionelle Förderung
Gefördert werden Kulturtreibende, die mit ihren Betätigungen nachhaltig zum Aufbau und zur Festigung des kulturellen Angebots im Siegener Stadtgebiet beitragen.
Wer kann einen Antrag einreichen?
- Vereine, Organisationen und Privatpersonen die ihr Angebot seit mindestens zwei Jahren in Folge erbracht haben und ihren Sitz in Siegen haben.
- Antragstellerinnen/ Antragsteller, die ausschließlich nicht kommerzielle Zwecke verfolgen und deren Institution/Werke/Darbietungen der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind.
Folgende kulturelle Sparten werden gefördert:
Musik, Theater, Tanz, bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Theater, Fotografie, Video/Film, Kulturgeschichte, Stadtgeschichte, soziokulturelle Projekte, interkulturelle Projekte, Architektur, neue Medien, Heimatpflege, Jugendkultur, spartenübergreifende Projekte
Höhe, Art und Umfang der Förderung
Bezuschusst werden 20 Prozent der zweckgebundenen Fixkosten. Unter die Fixkosten fallen Ausgaben für hauptamtliches Personal, Miet- und Bewirtschaftungskosten, Honorare (beispielsweise Dirigentin/ Dirigent, Chorleitung, Orchesterleitung, etc.), Materialkosten (beispielsweise Noten, Instrumente, etc.), Weiterbildung, Mitgliedsbeiträge, Versicherungen und Bürokosten.
Die Förderung wird für einen Zeitraum von drei Jahren gewährt. Danach wird über die Förderung neu entschieden.
Spielmannszüge und Musikgruppen erhalten einen Grundbetrag von 235 Euro. Zusätzlich erhalten sie für jedes Mitglied ab 25 Jahren 7,50 Euro und für jedes Mitglied unter 25 Jahren 15,00 Euro.
Die Förderanträge müssen bis zum 30. April eines Jahres gestellt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kurzvorstellung Antragstellerin/ Antragsteller, Institution, Stellen- und Organisationsplan u. a.,
- Betriebs- und Kulturkonzeption,
- Kosten- und Finanzierungsplan, Art und Umfang der Eigenleistung, die außerhalb der im Kosten- und Finanzierungsplan anzugebenden Eigenmittel erbracht werden (die nicht Bestandteil des Finanzierungsplans sind),
- Zielstellung, Jahresprogramm, Angebote etc.,
- Kooperationspartnerin/ Kooperationspartner und Öffentlichkeitsarbeit,
- Satzung, Vereinsregisterauszug oder Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Antrag/ Online-Service
Online-Service: Kulturförderung (Zuschüsse): Antrag auf Gewährung einer institutionellen Förderung
Leitfaden
Leitfaden zum Antragsverfahren für die institutionelle Förderung der Universitätsstadt Siegen
Projektförderung
Die Projektförderung möchte Kunstschaffende motivieren, Beiträge zu einem vielfältigen und abwechslungsreichen kulturellen Leben der Stadt Siegen zu leisten. Eine Projektförderung erhält, wer mit seinem Vorhaben zur Diversität und zur Qualität des kulturellen Angebots im Stadtgebiet von Siegen beiträgt.
Wer kann einen Antrag einreichen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, eingetragene Vereine, freie Gruppen, Initiativen, gemeinnützige Gesellschaften, Einzelkünstlerinnen/ Einzelkünstler. Auch Akteure und Einrichtungen die bereits eine institutionelle Förderung oder eine Sonderförderung erhalten können einen Antrag stellen. Mit dem Vorhaben darf kein kommerzieller Zweck verfolgt werden.
- Das Projekt muss in Siegen umgesetzt werden und/ oder einen deutlichen inhaltlichen Bezug zu Siegen haben.
- Das Projekt muss der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sein. Maßnahmen die nur an die eigenen Mitglieder gerichtet sind, werden nicht gefördert.
- Die Förderung ist zweckgebunden und kann nur für das beantragte Projekt verwendet werden.
Projekte aus folgenden kulturellen Sparten werden gefördert:
Musik, Theater, Tanz, bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Theater, Fotografie, Video/Film, Kulturgeschichte, Stadtgeschichte, soziokulturelle Projekte, interkulturelle Projekte, Architektur, neue Medien, Heimatpflege, Jugendkultur, spartenübergreifende Projekte.
Höhe, Art und Umfang der Förderung
- Die Stadt Siegen übernimmt im Rahmen der verfügbaren Mittel maximal 3.500 Euro pro Projekt.
- Antragstellerinnen/ Antragsteller müssen einen monetären Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben nachweisen.
- Eigenmittel müssen zuerst aufgebraucht und Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Vom Antrag zur Bewilligung
Die Förderanträge müssen bis zum 31. März eines Jahres gestellt werden. Sofern die verfügbaren Mittel mangels vorliegender Anträge nicht ausgeschöpft sind, wird eine zweite Antragsrunde mit Stichtag 30. Juni des Jahres durchgeführt. Anträge können für Projekte eingereicht werden die im Zeitraum 1. April bis zum 31. März des Folgejahres durchgeführt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Angaben zu den Antragsstellerinnen und Antragsstellern (Kontaktdaten, Rechtsform etc.),
- ausführliche Projektbeschreibung, einen Termin- und Zeitplan des Projekts,
- Erläuterung der Ziele und Zielgruppen,
- Kosten- und Finanzierungsplan (Gesamtausgaben, Finanzierung aus Eigen- und Drittmitteln…), Benennung des voraussichtlichen Defizits.
- Höhe der beantragten Förderung.
- Von den Antragstellerinnen und Antragstellern ist eine Erklärung vorzulegen, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist.
Antrag / Online-Service
Leitfaden
Leitfaden zum Antragsverfahren für die Projektförderung der Universitätsstadt Siegen
Sonderförderung
Sonderförderung erhalten Vereine oder Initiativen die eine vergleichsweise kleine Fördersumme und eine relativ hohe geldwerte Leistung erhalten beispielsweise in Form von mietfreier Nutzung städtischer Immobilien. Zudem gehören zur Sonderförderung Projekte, die auf Dauer angelegt sind und zur kommunalen Familie zuzuordnen sind oder die durch Einzelfallentscheidung städtischer Gremien eine Förderung erhalten.
Die Förderung beinhaltet zum Beispiel:
- Kostenlose Nutzung städtischer Immobilien.
- Betriebskostenzuschuss.
Wer kann einen Antrag einreichen?
- Vereine, Organisationen, Privatpersonen, der Kreis Siegen-Wittgenstein.
Höhe, Art und Umfang der Förderung
Über die Höhe, Art und Umfang der Förderung entscheidet der Kulturausschuss.
Vom Antrag zur Bewilligung
Die Sonderförderung kann das ganze Jahr über formlos beantragt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kurzvorstellung Antragstellerin/ Antragsteller, Institution, Stellen- und Organisationsplan u. a.,
- Betriebs- und Kulturkonzeption bzw. Projektkonzeption,
- Kosten- und Finanzierungsplan, Art und Umfang der Eigenleistung, die außerhalb der im Kosten- und Finanzierungsplan anzugebenden Eigenmittel erbracht werden (die nicht Bestandteil des Finanzierungsplans sind),
- Zielstellung, Jahresprogramm, Angebote…,
- Kooperationspartnerin/ Kooperationspartner und Öffentlichkeitsarbeit,
- Satzung, Vereinsregisterauszug oder Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Verwendungsnachweis
Von den Kulturtreibenden ist am Ende des Jahres bzw. bei der Projektförderung im Anschluss an das Projekt ein Verwendungsnachweis einzureichen.
Allgemeines
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die Arbeitsgruppe Kulturförderung und -veranstaltungen, die die Haushaltsmittel für die Zuschussgewährung verwaltet. Die zuständige Dienststelle prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und die Unterlagen vollständig eingereicht worden sind. Über die Höhe der Fördersumme entscheidet die Kulturabteilung bzw. der Kulturausschuss entsprechend im Rahmen des Ortsrechts der Stadt Siegen. Die Entscheidung wird der Empfängerin/ dem Empfänger schriftlich mitgeteilt.
Richtlinie
Richtlinie der Universitätsstadt Siegen für Zuschüsse im Kulturbereich