Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen

Die Universitätsstadt Siegen hat sich erfolgreich um Mittel aus dem NRW-Förderprogramm "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW" beworben. Mit den Fördermitteln ermöglicht das Land Nordrhein-Westfalen den teilnehmenden Städten und Kommunen unter anderem die Anmietung von leer stehenden oder von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in der Innenstadt.
Ziel ist es, vermietbare Ladenlokale durch interessante, innovative Konzepte zu beleben, Frequenzen zu erhöhen, Aufenthaltsqualität zu stärken und für die Besucherinnen und Besucher Abwechslung und Vielfalt anzubieten. Das Förderprogramm eröffnet Möglichkeiten und Chancen, Experimentierbereiche für neue Geschäftsideen zu definieren und die Multifunktionalität der Innenstadt nachhaltig zu stärken. Langfristiges Ziel dabei ist die Steigerung der Branchenvielfalt im Stadtkern und die Etablierung interessanter, neuer Nutzungen in kleinteiligen Leerständen.
Erfolg zu ermöglichen, um die Unternehmerinnen und Unternehmer auch nach dem Förderprogramm am Standort zu halten, ist der Ansporn für diesen herausfordernden Prozess.
Die vermietbaren Räume sollen Platz für frische Ideen, temporäre Stores und besondere Konzepte bieten. Alles unter dem Leitgedanken "Neue Wege - neue Perspektiven", unternehmerische Ideen in Siegen neu-, weiter-und zusammendenken.
Das Sofortprogramm Innenstadt NRW soll helfen, die Folgen der Pandemie in den Innenstädten abzumildern und die Realisierung neuer Ansiedlungen zu ermöglichen. Die Universitätsstadt Siegen kann im Konzentrationsbereich Innenstadt - Bahnhofstraße und Kölner Straße Ladenlokale anmieten und für einen deutlich reduzierten Kaltmietzins für die Dauer von bis zu zwei Jahren untervermieten. Vermietbare Ladenlokale oder ein drohender Leerstand sollen gezielt einer neuen (Zwischen-) Nutzung zugeführt werden. Dabei übernimmt die Stadt eine aktive Rolle bei der Etablierung neuer und auch innovativer Nutzungskonzepte im Innenstadtkontext, wie zum Beispiel Einzelhandels- oder Gastronomiekonzepte, Manufakturen, Pop-Up-Stores, Start-Ups.
Positive Effekte für beide Seiten
Die Immobilienbesitzenden wissen ihre Immobilien vor Vandalismusschäden und Verschmutzungen bewahrt. Darüber hinaus erlangt die Immobilie einen höheren Bekanntheitsgrad, was eine spätere Weitervermietung erleichtern kann. Eine neue Mietpartei hat die Chance, die Nutzung für die Dauer von bis zu zwei Jahren mit einem geringen finanziellen Aufwand zu erproben - mit dem Ziel, das Geschäftskonzept möglichst langfristig zu etablieren. Im Idealfall besteht für beide Seiten nach Ablauf der geförderten Mietdauer der Übergang in ein reguläres Mietverhältnis.
Nicht zuletzt profitiert die Siegener Bevölkerung davon, dass die Innenstadt lebendig erhalten bleibt, auch als Raum der Begegnung und Kommunikation mit interessanten, neuen Nutzungskonzepten. Auch temporäre Nutzungen beispielsweise von Start-Ups können interessante, neue Entwicklungsperspektiven für die Innenstadt aufzeigen.
Mit dem Förderprogramm sollen positive Signale erzeugt werden, für die Bevölkerung der Stadt und auch für die Gewerbetreibenden und Gründungsinteressierten.
An wen richtet sich das Programm?
Die Fördermaßnahme richtet sich an Personen mit Immobilienbesitz von leerstehenden Ladenlokalen in Erdgeschosslagen im Konzentrationsbereich Bahnhofstraße und Kölner Straße in Siegen-Mitte bis zur Größe von 300 Quadratmetern und an interessierte Mieterinnen und Mieter dieser Immobilien.
Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in Bahnhofstraße und Kölner Straße
Sie möchten Ihr vermietbares Ladenlokal in der Siegener Innenstadt einer neuen Nutzung zuführen und sind bereit, vorübergehend auf 30 Prozent Ihrer bisherigen Kaltmiete zu verzichten? Dann nutzen Sie das Förderprogramm und nehmen Kontakt mit uns auf!
Konkret ermöglicht das Förderprogramm die Anmietung durch die Stadt Siegen für 70 Prozent der Altmiete (Kaltmiete) und die stark vergünstigte Untervermietung für maximal zwei Jahre an Mietinteressierte. Damit erhalten Sie die Möglichkeit, neue Nutzende für ihr Ladenlokal zu gewinnen, Mieteinnahmen zu generieren und die positive Entwicklung in der Siegener Innenstadt voranzutreiben. Sie erhöhen die Chance auf dauerhafte Vermietungen nach Ablauf der zwei Jahre!
Leerstehende Ladenlokale müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllen:
- Lage im Konzentrationsbereich Bahnhofstraße und Kölner Straße
- Fläche bis maximal 300 Quadratmeter
- Zum Nachweis der Altmiete muss der letzte Mietvertrag vorgelegt werden, andernfalls wird die ortsübliche Vergleichsmiete als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Mietinteressierte eines Ladenlokals
Sie haben Interesse an der Eröffnung eines eigenen Geschäfts, Gastronomie- oder Dienstleistungsbetriebs in der Siegener Innenstadt? Sie arbeiten mit Ihrer Manufaktur oder Ihrem Onlinekonzept bisher nur im Homeoffice und wollen Ihre Geschäftsidee auch stationär verwirklichen? Sie haben eine interessante Geschäftsidee und möchten diese gerne in der Siegener Innenstadt verwirklichen oder haben eine Konzeptidee und suchen weitere Partnerinnen bzw. Partner zur Umsetzung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Ideen!
Die Universitätsstadt Siegen bietet Ihnen Raum, Ihre Geschäftsideen zu vergünstigten Konditionen in der Startphase umzusetzen. Für einen Zeitraum bis zum Jahresende 2023 können Sie für 20 Prozent der regulären Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten ein Ladenlokal in der Siegener Innenstadt anmieten.
Interesse?
Dann melden Sie sich per E-Mail an wirtschaftsfoerderung(at)siegen.de oder nutzen Sie unseren
Online-Service "Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte NRW" ...
Darüber hinaus stellt Ihnen die Wirtschaftsförderung der Stadt Siegen gerne einen Antragsvordruck per E-Mail zur Verfügung.