Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Siegen
Am 2. März 2022 hat der Rat der Stadt Siegen das Einzelhandelsentwicklungskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen. Die Vorlage 752/2022 ist einsehbar über das Ratsinformationssystem der Stadt Siegen.
Das Konzept ist eine Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts von 2013 und soll der Entwicklung und Steuerung des Einzelhandels im gesamten Stadtgebiet unter Berücksichtigung der zu erwartenden demografischen Veränderungen und des Strukturwandels im Einzelhandel dienen. Auch die dynamischen Entwicklungen im Online-Handel und etwaige Auswirkungen auf den stationären Einzelhandel finden Berücksichtigung. Es zeigt den einzelhandelsbezogenen Entwicklungskorridor für die nächsten fünf bis zehn Jahre auf.
Die Datenbasis der Angebotsstruktur und Nachfragesituation wurde im Vergleich zu 2013 aktualisiert. Unter Einbeziehung der Nahversorgung werden Aussagen zur aktuellen Versorgungssituation und Empfehlungen zur Optimierung des Einzelhandelsangebotes im gesamten Stadtgebiet, auch unter regionalen Aspekten, getroffen.
Das Einzelhandelsentwicklungskonzept dient als Grundlage für eine rechtssichere kommunale Bauleitplanung, gibt in diesem Zusammenhang wichtige Empfehlungen und dient als zentrale Abwägungsgrundlage.
Dokument
Langfassung: Einzelhandelentwicklungskonzept für die Stadt Siegen, Fortschreibung 4/2022
Kurzfassung: Einzelhandelentwicklungskonzept für die Stadt Siegen, Fortschreibung 4/2022