UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Geschwindigkeitsüberwachung

Radarkontrollen sind keine Fallen zur Einnahmenerhöhung!

Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung ist die Verhinderung von Verkehrsunfällen und die Minderung der Unfallfolgen. Deshalb misst die Ordnungsbehörde der Stadt Siegen vorrangig an Unfallhäufungsstellen und -strecken und in schutzwürdigen Zonen, beispielsweise vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen. Vorrangig heißt jedoch nicht ausnahmslos. Deshalb muss überall im Stadtgebiet jederzeit mit Radarmessungen gerechnet werden. Insbesondere auch auf den Hauptdurchgangsstraßen der einzelnen Stadtteile.

Der Erfolg der Geschwindigkeitsüberwachungen wird deutlich vor allem bei den sogenannten "Starenkästen" des Kreises Siegen-Wittgenstein; Zitat: "Von den Autofahrern ungeliebt, haben sich diese stationären Messplätze in der Vergangenheit als Garant der Sicherheit auf unseren Straßen erwiesen. Das zeigt ein Vergleich der Gesamtzahlen der Verkehrsunfälle im Bereich der "Starenkästen" vor und nach ihrer Einführung. Im Jahreszeitraum vor der Einrichtung der stationären Messplätze kam es noch zu 306 Verkehrsunfällen, im Jahreszeitraum danach zu 146 Unfällen. Noch deutlicher nahm die Zahl der Verletzten und Verkehrstoten ab: von 109 Verletzten und 4 Toten vor, auf 27 Verletzte und bedauerlicherweise noch ein tödlich verletztes Unfallopfer nach der Installation der stationären Messplätze."

Gleiches gilt für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung der Ordnungsbehörde der Stadt Siegen. Auch hier wird durch eine regelmäßige Überwachung der Geschwindigkeit dazu beigetragen Verkehrsunfälle und deren zum Teil verheerende Folgen zu reduzieren bzw. zu verhindern.

Den nachfolgenden Übersichten können Sie einen Auszug aus dem Messstellenkatalog der städtischen Ordnungsbehörde entnehmen. Im Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren ist die Berufung auf die dort aufgeführten Angaben aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen.

Messstellenkatalog Radarwagen

Messstellenkatalog Enforcement Trailer (Blitzer-Anhänger)

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Polizei und der Kreis Siegen-Wittgenstein eigene Messungen auch an anderen Stellen durchführen.

Kontrollen der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein

Zu Ihrer Sicherheit führt die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein Geschwindigkeitskontrollen durch. Die geplanten Radarkontrollen werden nicht mehr veröffentlicht. Sie müssen daher zu jeder Tageszeit und an jedem Ort im Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein mit einer Kontrolle der Geschwindigkeit rechnen.

Welche Toleranzwerte müssen abgezogen werden?

Bei Geschwindigkeitsmessungen mit Radar oder Starenkasten werden folgende Toleranzwerte vom festgestellten Messwert abgezogen:

Gemessener Wert   41 bis 100 km/h = 3 km/h Toleranz
Gemessener Wert 101 bis 133 km/h = 4 km/h Toleranz
Gemessener Wert 134 bis 166 km/h = 5 km/h Toleranz
Gemessener Wert 167 bis 200 km/h = 6 km/h Toleranz
Gemessener Wert 201 bis 233 km/h = 7 km/h Toleranz
Gemessener Wert 234 bis 266 km/h = 8 km/h Toleranz

Bußgeldkatalog - bezogen auf Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- und außerorts

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (gültig ab 1. September 2023).

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