Aktuelle Corona-Regelungen im Überblick
Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus des Landes Nordrhein-Westfalen
Am 28. Februar 2023 läuft die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nach 1.073 Tagen aus. Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. Ab diesem Zeitpunkt gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Eine Übersicht mit allen noch aktuellen Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ... Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Corona-Pandemie: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ - Frequently Asked Questions)
Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Informationsmaterialien für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat neue Informationsmaterialien für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer entwickelt. Das Medienpaket besteht aus neun Merkblättern und Infografiken - zum Beispiel mit Fakten zur Schutzimpfung.
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/informationen-ukrainisch-2013798
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen in Siegen. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert.
Gelten die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregeln weiterhin?
Die bekannten und bewährten AHA-Verhaltensregeln werden weiterhin empfohlen: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen.
Die neue Corona-Schutzverordnung hat zudem zwei Anlagen, die aktuelle Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen zusammenfassen - eine richtet sich an Privatpersonen, die andere an Einrichtungen und Angebote mit Publikumsverkehr.
Wo finde ich Einrichtungen für Corona-Schnelltests und PCR-Tests?
Die vom Kreisgesundheitsamt zugelassenen Einrichtungen für kostenlose Corona-Schnelltests (Bürgertestungen) und kostenpflichtige PCR-Tests finden Sie auf der Internetseite des Kreises Siegen-Wittgenstein:
Wo finde ich Informationen zum Coronavirus COVID-19 in verschiedenen Sprachen? [Where can I find information about Corona Covid-19 in foreign languages?]
Wo finde ich Informationen zum Schulbetrieb?
Ich habe eine dringende Angelegenheit zu klären, für die ich ein Rathaus aufsuchen muss. Was kann ich jetzt tun?
Sie möchten etwas beantragen? Einige unserer Services können bereits online abgewickelt werden. Schauen Sie hierfür gerne ins Serviceportal der Stadt Siegen [www.serviceportal-siegen.de].
Sollten Sie dort nicht fündig werden, stehen Ihnen die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch gerne telefonisch zur Verfügung und helfen Ihnen weiter.
Wichtige Telefonnummern der Stadt Siegen
Hotline für Services des Bürgerbüros
Telefon: (0271) 404-1111
Hotline für Gewerbetreibende, Einzelhandel und Unternehmen
Telefon: (0271) 404-2555
Hilfetelefon des Jugendamtes
(0271) 404-2351
Zur Wahrung gesetzlicher Fristen:
Städtische Bauaufsicht
(0271) 404-3281
Straßenverkehrsbehörde
Telefon: (0271) 404-3309
Liegenschaften
Telefon: (0271) 404-2407
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Ich darf/kann nicht aus dem Haus gehen. Wie erhalte ich Hilfe bei Besorgungsgängen oder beim Einkaufen?
Die Stadt Siegen hat eine Anlaufstelle für Hilfesuchende und für freiwillige Helferinnen und Helfer eingerichtet, in der Kontakte vermittelt werden - etwa in Form von Nachbarschaftshilfe für Besorgungsgänge oder Einkaufshilfen. So ist beispielsweise im Serviceportal der Stadt Siegen ein entsprechendes Formular eingerichtet, außerdem kann ein Muster-Formblatt, beispielsweise zum Aushang in Mehrfamilienhäusern, heruntergeladen werden. Auch telefonisch können Kontakte vermittelt werden.
Weitere Infos dazu gibt es hier …
Ich möchte gerne meine Unterstützung in Form einer Nachbarschaftshilfe anbieten. An wen kann ich mich wenden?
Die Stadt Siegen hat eine Anlaufstelle für freiwillige Helferinnen und Helfer sowie Hilfesuchende eingerichtet, in der Kontakte vermittelt werden - etwa in Form von Nachbarschaftshilfe für Besorgungsgänge oder Einkaufshilfen. So ist beispielsweise im Serviceportal der Stadt Siegen ein entsprechendes Formular eingerichtet, außerdem kann ein Muster-Formblatt, beispielsweise zum Aushang in Mehrfamilienhäusern, heruntergeladen werden.