In diesem Jahr findet die Schöffenwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 statt.
Die Universitätsstadt Siegen erstellt die Vorschlagslisten und schlägt damit dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht geeignete Personen zur Wahl in das Schöffenamt vor. Gesucht werden Siegenerinnen und Siegener, die am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutschen Sprache ausreichend beherrschen. Außerdem sollten die Bewerberinnen und Bewerber gesundheitlich (geistig und körperlich) geeignet sein, den Sitzungsdienst auszuüben. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft oder die aufgrund eines Richterspruchs unfähig sind, öffentliche Ämter auszuüben. Auch Personen im Religionsdienst sowie hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen wie Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer oder Strafvollzugsbedienstete sollen nicht gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch soziale Kompetenz, Menschenkenntnis sowie Gerechtigkeitssinn. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Weitere Informationen
Ansprechpartnerin für das Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht bei der Stadt Siegen ist Laura Meier, Büro des Bürgermeisters, Telefon: (0271) 404-1350, E-Mail: l.meier(at)siegen.de.
Städtische Ansprechpartnerin für das Schöffenamt im Jugendstrafrecht ist Cornelia Roth, Geschäftsbereich 5 - Kinder, Jugend und Familie, Bildung, Soziales, Wohnen, Telefon: (0271) 404-2226, E-Mail: c.roth(at)siegen.de.
Bewerbungen werden noch bis zum 30. April 2023 angenommen.
Ausführliche Informationen zu der Schöffentätigkeit und den weiteren Voraussetzungen finden Sie zudem unter www.schoeffenwahl.de.