UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Personenstandsregister

Der Personenstand im Sinne des Gesetzes ist die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung einschließlich ihres Namens. Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft
und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.

Das Standesamt führt für seinen Zuständigkeitsbereich die dazugehörigen Personenstandsregister:

  • Geburtenregister
  • Heiratsregister
  • Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterberegister

Beurkundungen und Beglaubigungen für Zwecke des Personenstandswesens werden im Standesamt vorgenommen. Personenstandsregister werden seit dem 01.10.1874 erstellt.

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