UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Namensänderung

Das Thema Namensänderung ist ein sehr umfassendes Thema.

Das deutsche Namensrecht ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich gesetzlich geregelt und bietet vielfältige namensrechtliche Möglichkeiten.  Das heißt bei familienrechtlichen Vorgängen wie Geburt, Eheschließung, Auflösung, aber auch Namenserteilung nach neuer Sorgerechtsbegründung, nachträglicher Bestimmung des Ehe- oder Begleitnamens, können Erklärungen beim Standesamt abgegeben werden.

Was aber ist, wenn ich meinen Vornamen oder Familiennamen ändern möchte, oder die Schreibweise meines Namens? Diese Frage wird immer öfter im Standesamt gestellt.

Dies ist grundsätzlich nur durch eine behördliche Namensänderung möglich.

Nachfolgend finden Sie Ausführungen zu den jeweiligen Themen:

Behördliche (öffentlich-rechtliche) Namensänderung

Sofern die namensrechtliche Erklärungsmöglichkeiten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht ausreichen, besteht im begründeten Einzelfall bei Vorlage eines wichtigen Grundes...

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Angleichung vom ausländischen Namen an das deutsche Recht

Hat eine Person nach einem ausländischen Recht einen Namen erworben und richtet sich Ihr Name fortan nach deutschem Recht, so kann sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt...

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Namenserklärungen für Spätaussiedler und Vertriebene

Spätaussiedler und Vertriebene sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche Staatsangehörige im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind, bisher aber noch keine...

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Namensführung in der Ehe und nach Auflösung der Ehe

Findet für die Namensführung in der Ehe deutsches Recht Anwendung, so können die Eheschließenden bei oder nach der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einen...

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Namenserteilung und Einbenennung

Durch eine sogenannte Namenserteilung bzw. Einbenennung können Vater, Mutter oder Ehegatten einem Kind ihren Familiennamen erteilen. Es gibt zwei verschiedene Situationen, in den...

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