Fortschreibung des Geburtsregisters
Eine Fortschreibung im Geburtenbuch erfolgt dann, wenn Tatsachen oder Umstände nach der Geburtsbeurkundung eingetreten sind, die Einfluss auf den Personenstand des Kindes haben.
Hierzu gehört zum Beispiel die Durchführung einer Adoption, eine Namensänderung, die spätere Heirat der Eltern des Kindes oder ein Beschluss des Amtsgerichtes über eine durchzuführende Berichtigung. In der Regel erfolgt die Beschreibung im Geburtenbuch automatisch. Im Einzelfall ist jedoch die Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich. Wenn Vorgänge (beispielsweise Adoptionen oder Namensänderungen) im Ausland erfolgt sind, ist das Standesamt darauf angewiesen, dass sich die Beteiligten von sich aus melden.
Ein Ereignis, welches nachträglich im Geburtenbuch vermerkt werden muss, kann unter Umständen die persönliche Vorsprache der Beteiligten beim Standesamt notwendig machen (beispielsweise wenn Eltern noch zusätzliche Erklärungen zum Kindesnamen abgeben müssen).
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, ob ein Vorgang bereits im Geburtenbuch vermerkt wurde, und unter welchen Bedingungen Sie neue Geburtsurkunden erhalten können.