Anmeldung einer Geburt
Soweit die Geburt im Krankenhaus erfolgt, wird die Geburt schriftlich vom Krankenhaus beim Standesamt angezeigt. Die Geburtsanzeige muss hierfür zuvor von den sorgeberechtigten Eltern unterschrieben werden und dem Krankenhaus wieder ausgehändigt werden. Die Geburtsanzeige wird vom Krankenhaus dem Standesamt übermittelt.
Für die Beurkundung der Geburt erforderlichen Unterlagen müssen im Rahmen der Anmeldung der Geburt beim Standesamt vorgelegt werden. Eine Terminvereinbarung zur Anmeldung eines Kindes ist derzeit nur für bestimmte Anliegen möglich.
Grundsätzlich können die zur Anmeldung der Geburt eines Kindes erforderlichen Unterlagen via E-Mail an das Standesamt übermittelt werden. Bitte scannen Sie die erforderlichen Dokumente ein und senden diese per E-Mail an standesamt(at)siegen.de (Betreff: Anmeldung eines Kindes und Name des Kindes und Name des Krankenhauses). Bitte geben Sie ebenfalls eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
Sofern die Unterlagen zur Anmeldung eines Kindes vollständig via E-Mail eingegangen sind, können die Anmeldung des Kindes sowie die Erstellung der Geburtsurkunden hier erfolgen. In einigen Fällen kann die Vorlage von Originalen oder eine Vorsprache erforderlich sein. Dann setzen sich die Mitarbeiter des Standesamtes mit Ihnen in Verbindung.
Sie erhalten drei gebührenfreie Geburtsurkunden für Ihr Kind (für Kindergeld, Elterngeld, Krankenkasse) auf dem Postweg. Gerne können Sie in Ihrer E-Mail mitteilen, wenn Sie zusätzliche Urkunden wünschen, beispielsweise für das Stammbuch oder andere private Anliegen. Diese gebührenpflichtigen Urkunden werden Ihnen dann gleichzeitig mit einer Rechnung zugeschickt.
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung einer Geburt
- die vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige der Geburtsklinik mit den Unterschriften der sorgeberechtigten Elternteile.
- Personalausweise (Vor- und Rückseite) bzw. Reisepässe der Mutter/der Eltern
- Bei miteinander verheirateten Eltern zusätzlich: Eheurkunde und Geburtsurkunden der Eltern oder einen beglaubigten Registerausdruck des Eheregisters.
- Wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist zusätzlich die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch der Mutter.
- Wenn die Vaterschaft vorgeburtlich anerkannt wurde die beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung (und ggf. der Sorgeerklärung) und die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch des Vaters.
Gegebenfalls sind auch folgende Unterlagen erforderlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiger Scheidungsbeschluss der Vorehe der Kindesmutter, soweit Familienstand "geschieden".
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, soweit Familienstand "verwitwet".
- Erklärungen über Namensänderungen.
Wichtig!
Bei ausländischen Urkunden ist eine entsprechende Übersetzung durch einen hier gerichtlich anerkannten Übersetzer oder eine internationale Urkunde vorzulegen (bei Urkunden in kyrillischer Schrift bedarf es einer Übersetzung nach ISO-Norm). Ausländische Urkunden bedürfen ggf. einer Apostille (inländische Behörde des betroffenen Staates) oder einer Legalisation (durch die deutsche Botschaft/Konsulat im entsprechenden Staat).
Die Vorlage weiterer Unterlagen bleibt im Einzelfall vorbehalten!
Für Fragen zur Namensführung steht das Standesamt gerne zur Verfügung.
Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen in Ihrem Einzelfall notwendig sind, informieren Sie sich vorab telefonisch.
Gebühren
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung der ersten Urkunde wird eine Gebühr von 12,00 Euro erhoben, für jede weitere Urkunde 6,00 Euro.
Gebührenfrei werden zweckgebundene Geburtsbescheinigungen für Mutterschaftshilfe, Kindergeld, Elterngeld ausgestellt.