UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Ehefähigkeitszeugnis

Anerkennung im Ausland geschlossener Ehen

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung die von einem Standesamt ausgestellt wird. Sie sagt aus, dass kein rechtliches Ehehindernis der Verlobten besteht. Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses werden verschiedene Unterlagen benötigt, damit der Standesbeamte Ihren Personenstand feststellen kann. Er prüft die Ehefähigkeit und etwaige Ehehindernisse. Zu den Ehehindernissen gehört zum Beispiel eine noch bestehende nicht aufgelöste Ehe oder eine eventuell bestehende Verwandtschaft der Verlobten.

Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten

Deutsche Staatsangehörige die im Ausland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn der entsprechende Staat dieses verlangt.  Informationen hierzu erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in welchem Sie die Ehe schließen möchten. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt,  in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier im Inland hat oder zuletzt hatte.

Publikation

Ausführliche Informationen für Eheschließungen von Deutschen im Ausland erhalten Sie mit nachfolgendem Informationsblatt:

Merkblatt für Eheschließungen von Deutschen im Ausland, Verlag für Standesamtswesen, Frankfurt am Main 2012.

Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige, die im Inland heiraten möchten

Das Ehefähigkeitszeugnis für ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten möchten, wird im Regelfall beim Standesamt oder der Gemeindeverwaltung des Heimatstaates ausgestellt.

Kontakt

Familienname des Mannes: Buchstaben A bis J
Frau Sareika

Familienname des Mannes: Buchstaben K bis Z
Frau Schauerte

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