25 Jahre Seniorenbeirat: Kandidatinnen und Kandidaten zur Neuwahl gesucht
Er ist das "Sprachrohr" der älteren Generation: In diesem Jahr wird der 6. Seniorenbeirat der Stadt Siegen neu gewählt. Ab Montag, 9. Mai 2022, startet der Versand der Briefwahl-Unterlagen per Post, verteilt über vier Wochen.
Der Seniorenbeirat der Stadt Siegen besteht seit 1997 und begeht in diesem Jahr sein 25-jähriges "Dienstjubiläum".
Bis zum 6. Juni 2022 erhalten rund 29.000 Siegenerinnen und Siegener ab 60 Jahre die Unterlagen. Diese werden erneut ausschließlich per Post zugeschickt. Gewählt wird in sechs Stimmbezirken (Geisweid, Weidenau, Siegen-Ost, Siegen-Mitte, Siegen-West und Siegen-Süd), die den Gebieten der Bezirksausschüsse entsprechen.
Pro Bezirk werden drei ordentliche und drei stellvertretende Mitglieder gewählt. "Der demographische Wandel ist hier deutlich sichtbar: Vor fünf Jahren waren noch 27.901 Menschen zur Wahl berechtigt. Neue Mitglieder für den Seniorenbeirat sind herzlich willkommen und gern gesehen", sagte Volker Reichmann, Seniorenbeauftragter der Stadt Siegen.
Der Seniorenbeirat ist beratendes Gremium für den Rat und seine Ausschüsse. Er wirkt bei der Planung und Umsetzung von Angeboten mit einem Blick auf die Belange der älteren Generation mit, insbesondere bei der Wohn- und Baugestaltung, Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereiche, Planung und Konzipierung sozialer Dienste und Einrichtungen und bei der Gestaltung sozialen Zusammenlebens.
Aufgabe des Seniorenbeirats ist, die Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger bei kommunalen Entscheidungen zu verbessern, Initiativen Älterer zu begleiten und zu unterstützen. Er soll dazu beitragen, persönliche Fähigkeiten und Kenntnisse, soziale Kompetenz, organisatorische Fähigkeiten, Kreativität und Ideenreichtum für das Gemeinwohl nutzbar zu machen. Gleichzeitig ist er die Interessenvertretung hilfe- und ratsuchender älterer Menschen.
Eine Wahlperiode dauert fünf Jahre. Wahlberechtigt und selbst auch wählbar sind gemeldete Personen, die am 21. Juni 2022 das 60. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen sie seit mindestens Montag, 21. März, ihren Hauptwohnsitz in Siegen haben. Voraussetzung ist weiterhin, dass keine Tatbestände vorliegen, die nach dem kommunalen Wahlrecht einen Ausschluss zur Folge hätten. Die Wahlberechtigen sind nur in dem Bezirk, in dem sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wählbar.
Für eine Kandidatur gilt: Wahlvorschläge können bis 60 Tage vor dem 21. Juni 2022 beim Wahlleiter eingereicht werden. Stichtag ist der 22. April 2022. Wahlleiter ist Andree Schmidt als zuständiger Dezernent. Wahlvorschläge müssen von mindestens 20 Wahlberechtigten des jeweiligen Stadtbezirks unterstützt werden. Jeder und jede Wahlberechtigte darf nur eine Unterstützungsunterschrift abgeben. Maximal drei Bewerberinnen und Bewerber können angekreuzt werden.
In seiner konstituierenden Sitzung am 28. April 2022 entscheidet der Wahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge. Weitere Informationen, Unterstützung bei der Kandidatur sowie Vordrucke für die Unterschriften sind erhältlich bei der Geschäftsstelle Beiräte und Beauftragter, Seniorenbeauftragter, Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen, telefonisch unter (0271) 404-2202 oder 404-2434 oder per E-Mail an v.reichmann(at)siegen.de.