UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Seniorenbeiratswahl 2017

Kandidaten und Kandidatinnen gesucht!

Zum nunmehr dritten Mal ausschließlich per Briefwahl starten in einigen Wochen die Wahlen zum Seniorenbeirat der Universitätsstadt Siegen.

Rund 28.000 Menschen ab dem Alter von 60 Jahren sind dann aufgerufen, ihr Votum abzugeben. Gewählt wird in sechs Stimmbezirken, pro Bezirk werden drei ordentliche und drei stellvertretende Mitglieder gewählt. Die einzelnen Stimmbezirke sind Siegen-Geisweid, Siegen-Weidenau, Siegen-Ost, Siegen-Mitte, Siegen-West und Siegen-Süd.

Welche Aufgaben hat der Seniorenbeirat?

Der Seniorenbeirat ist beratendes Gremium für den Rat und seine Ausschüsse. Er soll bei der Planung und Umsetzung von Angeboten mitwirken, die spezifischen Belange der älteren Generation im Zusammenhang kommunalen Lebens aufzeigen, insbesondere der Wohn- und Baugestaltung, Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereiche, Planung und Konzipierung sozialer Dienste und Einrichtungen und bei der Gestaltung sozialen Zusammenlebens.

Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, die Mitwirkungsmöglichkeiten älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger bei kommunalen Entscheidungen zu verbessern, Initiativen Älterer zu begleiten und zu unterstützen. Er soll dazu beitragen, persönliche Fähigkeiten und Kenntnisse, soziale Kompetenz, organisatorische Fähigkeiten, Kreativität und Ideenreichtum für das Gemeinwohl nutzbar zu machen. Gleichzeitig ist er die Interessenvertretung hilfe- und ratsuchender älterer Menschen.

Die Wahlperiode dauert 5 Jahre.

Wie wird die Wahl ablaufen?

Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten ab Anfang Juni bis spätestens 26. Juni 2017 per Post zugestellt. Maximal drei Bewerber dürfen dann angekreuzt werden.

Wer kann kandidieren?

Wahlberechtigt und selbst auch wählbar sind Einwohner/innen, die am 11. Juli 2017 das 60. Lebensjahr vollendet haben und die seit mindestens dem 11. April 2017 ihren Hauptwohnsitz in Siegen haben. Voraussetzung ist weiterhin, dass keine Tatbestände vorliegen, die nach dem kommunalen Wahlrecht einen Ausschluss zur Folge hätten.

Die Wahlberechtigen sind nur in dem Bezirk, in dem sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wählbar.

Was muss bei einer Kandidatur beachtet werden? 

Wahlvorschläge können bis 60 Tage vor dem 11. Juli 2017 beim Wahlleiter eingereicht werden. Dies ist der 12. Mai 2017. Wahlleiter ist André Schmidt, Dezernet für Kinder, Jugend, Familien, Bildung, Soziales und Wohnen. Der Beauftragte des Wahlleiters ist für die Abwicklung der sich aus der Wahlordnung ergebenden Aufgaben zuständig und die Regiestelle Leben im Alter fungiert als Büro des Wahlleiters. Wahlvorschläge müssen von mindestens 20 Wahlberechtigten des jeweiligen Stadtbezirks unterstützt werden. Jede/r Wahlberechtigte darf nur eine Unterstützungsunterschrift abgeben. 

50 Tage vor dem 11. Juli 2017 entscheidet der Wahlausschuss über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge. Dies ist der 22. Mai 2017.

Weitere Informationen, Unterstützung bei der Kandidatur sowie Vordrucke für die entsprechenden Unterschriften erhalten Sie bei der

Universitätsstadt Siegen
Regiestelle Leben im Alter
Weidenauer Straße 211-213
57076 Siegen.

Kontakt:

Andreas Kornmann
Beauftragter des Wahlleiters zur Organisation und Durchführung der Seniorenbeiratswahlen
Telefon: (0271) 404-1445
E-Maila.kornmann(at)siegen.de 

Lars Dörr
Leiter der Regiestelle Leben im Alter
Telefon: (0271) 404-2434
E-Maill.doerr(at)siegen.de

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