Entschädigung der Mitglieder kommunalpolitischer Gremien
Die Mitglieder der kommunalpolitischen Gremien sind ausschließlich ehrenamtlich tätig.
Die Aufwandsentschädigung hat das Land in der Entschädigungsverordnung einheitlich festgelegt. Sie gilt für alle auf kommunaler Ebene in Nordrhein-Westfalen wirkenden Mandatsträger. Die Finanzmittel dafür haben die Kommunen bereit zu stellen. Die Universitätsstadt Siegen gewährt danach folgende monatliche Entschädigungen gemäß Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW), Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO) und Hauptsatzung der Universitätsstadt Siegen:
Rechtsgrundlagen für die Gewährung der Aufwandsentschädigung
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 45 und 46)