UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Entschädigung der Mitglieder kommunalpolitischer Gremien

Die Mitglieder der kommunalpolitischen Gremien sind ausschließlich ehrenamtlich tätig.

Die Aufwandsentschädigung hat das Land in der Entschädigungsverordnung einheitlich festgelegt. Sie gilt für alle auf kommunaler Ebene in Nordrhein-Westfalen wirkenden Mandatsträger. Die Finanzmittel dafür haben die Kommunen bereit zu stellen. Die Universitätsstadt Siegen gewährt danach folgende monatliche Entschädigungen gemäß Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW), Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO) und Hauptsatzung der Universitätsstadt Siegen:

Entschädigungen der Mitglieder der kommunalpolitischen Gremien der Universitätsstadt Siegen (gültig ab 1. Januar 2022).

Übersicht über die gezahlten Entschädigungen an städtische Vertreterinnen und Vertreter in Gremien von Verbänden und Gesellschaften

Rechtsgrundlagen für die Gewährung der Aufwandsentschädigung

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 45 und 46)

Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO)

Hauptsatzung der Universitätsstadt Siegen

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