Siegen - Ein Teil Europas
Städtepartnerschaften sind eine wichtige Einrichtung zur Förderung der Völkerverständigung. Die Stadt Siegen pflegt schon seit vielen Jahren freundschaftliche Kontakte auf der Basis von Städtepartnerschaften zu anderen Städten und Gemeinden im In- und Ausland. Die Partnerschaft zu Spandau (Berlin) besteht bereits seit 1952. Zu Beginn der 60er Jahre wurden die Partnerschaften mit Rijnsburg jetzt Katwijk (Niederlande) und Mitte der 60er Jahre mit Leeds (England) und Ypern (Belgien) geschlossen. Ende der 80er Jahre wurden neue Kontakte nach Zakopane (Polen) und Plauen (Vogtland) geknüpft. Hieraus gingen zwei weitere Städtepartnerschaften hervor, die 1989 und 1990 urkundlich besiegelt wurden.
Die 6 Partnerstädte von Siegen:
- Partnerstadt (Berlin-)Spandau (Deutschland).
- Partnerschaft Rijnsburg jetzt Katwijk (Niederlande).
- Partnerstadt Leeds (Großbritannien).
- Partnerstadt Ypern (Belgien).
- Partnerstadt Zakopane (Polen).
- Partnerstadt Plauen (Deutschland).
Lebendig werden die Städtepartnerschaften erst durch die Verbindungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der einzelnen Städte. An der Pflege dieser Beziehungen beteiligen sich sehr aktiv die zwei Partnerschaftsvereine, aber auch Schulen, Jugendeinrichtungen und andere Vereine sowie Institutionen. Für die Betreuung der Gäste aus den Partnerstädten steht in Siegen das Partnerschaftskomitee, gebildet aus Mitgliedern der Fraktionen im Rat der Stadt Siegen, bereit.
Seitens der Stadt Siegen besteht die Möglichkeit, Gruppenfahrten in die Partnerstädte beziehungsweise Gruppenbesuche aus den Partnerstädten zu bezuschussen. Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der vom Rat der Stadt Siegen hierfür bereitgestellten Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht jedoch nicht.
Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Dieser ist bis zum 1. März des jeweiligen Haushaltsjahres an die Stadt Siegen zu richten. Sollten die gestellten Anträge den Haushaltsansatz überschreiten, erfolgt eine einheitliche prozentuale Kürzung bei allen Antragstellern. Nicht termingerecht eingereichte Anträge werden zurückgestellt und nur dann berücksichtigt, wenn am Ende des Haushaltsjahres noch zweckentsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Der Zuschuss ist ausschließlich für den im Antrag bezeichneten Zweck zu verwenden. Eine Änderung des Verwendungszweckes ist nur mit Zustimmung der Stadt Siegen zulässig.
Die Anträge auf Förderung von Partnerschaftsbegegnungen können formlos gestellt werden.