Zahlen, Daten, Fakten zur Landtagswahl 2022
Wahlverfahren
Bei der Landtagswahl handelt es sich um eine Mischung von Personen- und Listenwahl. Jede und jeder Wahlberechtigte in NRW hat dabei zwei Stimmen. Mit der Erststimme können die Wählerinnen und Wähler eine konkrete Person aus ihrem Wahlkreis unterstützen. Mit der Zweitstimme entscheiden sie sich – unabhängig von der Erststimme - für eine der Parteien, die zur Landtagswahl antreten.
Die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt. Das sind die Wahlrechtsgrundsätze, wie sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gelten.
- Die Wahl ist allgemein: Jede Bürgerin und jeder Bürger ist grundsätzlich berechtigt, an der Wahl teilzunehmen.
- Die Wahl ist gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht.
- Die Wahl ist unmittelbar: Es gibt keine Zwischenschaltung eines Gremiums, das dann die Wahl vornimmt.
- Die Wahl ist geheim: Die Stimme wird so abgegeben, dass niemand nachprüfen kann, wer wie gewählt hat. Dafür sind die Wahlkabinen da.
- Die Wahl ist frei: Die Wählerinnen und Wähler treffen ihre Entscheidungen selbst und unterliegen dabei keinem Zwang und keiner Weisung.
Wahlgebiet
Die Stadt Siegen bildet gemeinsam mit den Städten Burbach, Freudenberg und Neunkirchen den Wahlkreis 126 Siegen-Wittgenstein I.
Dabei wird die Stadt Siegen nochmals in 78 sogenannte Stimmbezirke aufgeteilt. In jedem Stimmbezirk gibt es ein Wahllokal, in dem die Wählerinnen und Wähler des jeweiligen Stimmbezirks wählen können. Jeder Stimmbezirk ermittelt am Ende des Wahltages dann ein individuelles Ergebnis.
Zusätzlich gibt es 22 Briefwahlvorstände, welche sich um die Auszählung der Briefwahlstimmen aus allen Stimmbezirken kümmern.
Wahlberechtigte
Die Stadt Siegen hat rund 74.000 Wahlberechtigte, durch Umzüge und Todesfälle schwankt diese Zahl bis zur Wahl immer leicht. Bei der diesjährigen Landtagswahl sind dabei rund 485 Erstwähler dabei. Wer zum Kreis der Wahlberechtigten gehört kann hier nachgelesen werden: "Wer ist wahlberechtigt?".
Wählbarkeitsbescheinigungen und Unterstützungsunterschriften
Wählbarkeitsbescheinigungen
Alle Personen die als Kandidat/ Kandidatin für ihre Partei, Wählergruppe oder als Einzelbewerber für den Wahlkreis "Siegen-Wittgenstein I" antreten, benötigen für die Einreichung des Kreiswahlvorschlages eine sogenannte Wählbarkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung des Bürgermeisters bestätigt, dass der Kandidat oder die Kandidatin die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um gewählt werden zu können. Diese Wählbarkeitsbescheinigung wird bei der Stadt Siegen durch das Bürgerbüro bearbeitet. Die Wählbarkeitsbescheinigungen können per Post oder persönlich für die Bearbeitung eingereicht werden. Sie werden nach Bearbeitung zurückgesendet oder können nach vorheriger Absprache abgeholt werden.
Unterstützungsunterschriften
Bei der Landtagswahl müssen manche Wahlvorschläge von einer festgelegten Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein. Mit einer solchen Unterstützungsunterschrift bringt eine wahlberechtigte Person zum Ausdruck, dass sie den Wahlvorschlag befürwortet. Dies betrifft sogenannte neue Parteien - also Parteien, die nicht im aktuellen Landtag oder im Bundestag aufgrund eines Wahlvorschlages aus NRW ununterbrochen vertreten sind. Gleiches gilt für Wählergruppen oder Einzelbewerber für ein Direktmandat im Wahlkreis. Das soll sicherstellen, dass nur ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängern im Wahlvolk finden. Jede und jeder Wahlberechtigte darf dabei nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für die Unterstützungsunterschriften zu Wahlvorschlägen von neuen Parteien und von Wählergruppen oder Einzelbewerbern, gelten besonders strenge Formvorschriften. Die Unterschriften müssen auf amtlichen Formblättern erbracht werden, die vom Kreiswahlleiter auf Anforderung kostenlos geliefert werden. Nach dieser Unterschrift muss durch den Bürgermeister bescheinigt werden, dass der Unterstützer oder die Unterstützerin im Wahlkreis wahlberechtigt ist. Bei der Stadt Siegen wird dies im Bürgerbüro bearbeitet. Die Unterstützungsunterschriften können per Post oder persönlich für die Bescheinigung eingereicht werden. Sie werden nach Bearbeitung zurückgesendet oder können nach vorheriger Absprache abgeholt werden.
Der letzte Tag zur Einreichung von Wahlvorschlägen und somit auch der bestätigten Unterstützungsunterschrift ist der 17. März 2022. An diesem Tag wird die Erreichbarkeit für die Bescheinigung der Unterstützungsunterschriften sowie der Wählbarkeitsbescheinigung durch das Bürgerbüro im Rathaus Weidenau (Weidenauer Straße 211-213, 57076 Siegen) bis 18.00 Uhr sichergestellt.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 12. April 2022 zugestellt. Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden. Dann muss ein gültiges Ausweisdokument zur Stimmabgabe im Wahllokal mitgebracht werden.
Wahlgebäude
Für die 78 Stimmbezirke werden 78 Wahllokale benötigt. Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebäude im städtischen Besitz (wie beispielsweise Schulen), aber auch privat angemietete Gebäude werden genutzt. Dabei wird versucht möglichst barrierefreie Räume zu nutzen. Leider ist dies nicht überall möglich. Ob Ihr Wahlraum barrierefrei ist können Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung sehen oder in unserem Wahllokalfinder überprüfen.
Statistik und Wahlbeobachtung durch Forschungsgruppen
Wie viele Personen gewählt haben und für welche Parteien sie ihre Stimme abgegeben haben, wird durch das amtliche Endergebnis festgehalten. Darüber hinaus gibt es jedoch bei jeder Wahl auch eine repräsentative Wahlstatistik. Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt - über das amtliche Wahlergebnis hinaus - Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen beteiligt und wie sie gestimmt haben. Zudem stellt sie dar, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Die Untersuchung der Stimmabgabe erfolgt mittels der amtlichen Stimmzettel, die im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen sind. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht werden sechs Geburtsjahresgruppen gebildet. Es braucht jedoch niemand Befürchtungen zu haben, dass seine Stimme dann nicht mehr geheim ist, denn zum einen sind die Gruppen so groß gewählt, dass sich keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen lassen. Zum anderen werden die Wählerverzeichnisse und die Stimmzettel im Nachgang getrennt ausgewertet. Bei der Ergebnisermittlung im Wahllokal selbst spielen die aufgedruckten Unterscheidungen keine Rolle.
Für Siegen wurden drei Stimmbezirke für die repräsentative Statistik ausgewählt.
Außerdem werden voraussichtlich an vier Wahllokalen sogenannte Wahlbefragungen durchgeführt. Dies bedeutet, dass Wählerinnen und Wähler nach der Wahl durch von ARD und ZDF beauftragte Forschungsgruppen zu ihrer Wahl befragt werden. Diese Befragungen werden dann für die Hochrechnungen der Wahlergebnisse verwendet. Die Veröffentlichung dieser Ergebnisse darf jedoch nicht vor 18.00 Uhr erfolgen, um die Wähler nicht zu beeinflussen. Die Teilnahme an den Befragungen ist für die Wählerinnen und Wähler natürlich freiwillig und nicht verpflichtend.