UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2022: Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), die am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.

Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind nicht wahlberechtigt, es sei denn, sie besitzen zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit und erfüllen auch die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen.

 

 

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