Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Am Sonntag, 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Siegen wählen an diesem Tag das Landesparlament des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für die Bildung der 78 Wahlvorstände und 22 Briefwahlvorstände werden, neben zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Siegen, insgesamt rund 750 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann!
Die Gesundheit aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer liegt uns am Herzen. Die Stadt Siegen wird angesichts der Corona-Pandemie alle Maßnahmen zu einem bestmöglichen Schutz aller Mitwirkenden ergreifen.
Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören:
- die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
- die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
- die Ausgabe der Stimmzettel,
- die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
- die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
- die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.
Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände gewährleisten und somit eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie, sich als ehrenamtliche Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer zu melden.
Die Stadtverwaltung Siegen sucht daher wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, im Wahllokal mitzuarbeiten.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 2 Grundgesetz (GG) und §§ 1 bis 3 Landeswahlgesetz NRW (LWahlG), die am Wahltage
- mindestens 18 Jahre alt sind, und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, und
- im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.
Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit beginnt um 08.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Halbtagsschichten. Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein.
Kleines Dankeschön (Wahlhelferentschädigung)
Für Ihr Engagement im Wahlvorstand erhalten Sie pro Einsatztag von der Stadt Siegen ein sogenanntes 'Erfrischungsgeld' in Höhe von 60 Euro für den Einsatz als Wahlvorsteher, bzw. 45 Euro als Mitglied im Wahlvorstand.
Außerdem werden unter allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern 20 mal 100 Euro verlost.
Wie kann ich mich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden?
Der bequemste Weg für Sie ist die Online-Anmeldung. In einem Online-Service werden Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung geleitet.
Online-Service: Wahlhelfer werden (Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende).
Ihre uns mit der Bereitschaftserklärung mitgeteilten Wünsche zum Einsatz in einem bestimmten Wahllokal oder in Wohnortnähe werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Falls Sie den Online-Service nicht nutzen möchten, können Sie sich auch telefonisch unter der Rufnummer (0271) 404-1555 oder per E-Mail an wahlen(at)siegen.de bei den Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgruppe Wahlen melden.
Publikationen
Weitere Informationen für freiwillige Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer mit Anmeldemöglichkeit erhalten Sie in nachfolgendem Flyer:
Faltblatt zur Landtagswahl am 15. Mai 2022: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!