Landtagswahl am 15. Mai: Letzte Informationen zur Briefwahl (Abholung und Online-Beantragung bis Freitag, 13. Mai)
Wer für die Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai 2022, noch Briefwahlunterlagen benötigt, kann diese bis Freitag, 13. Mai 2022, 18.00 Uhr, im Wahlbüro im Rathaus Siegen (Ratssaal) abholen. Eine Zusendung der Unterlagen per Post erfolgt, wenn der Antrag bis Freitag um 12.00 Uhr eingegangen ist. Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins sowie der Online-Briefwahlantrag noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 12.00 Uhr (!), verwendet werden. Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet werden.
Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragen, sollten berücksichtigen, dass durch die Stadt Siegen zwar eine rechtzeitige Übergabe der Unterlagen an das Postunternehmen, nicht aber eine postalische Zustellung bis Samstag, 14. Mai 2022, gewährleistet werden kann. Wurden Briefwahlunterlagen ausgestellt, ist eine Wahl im Wahllokal nur noch bei Vorlage des Wahlscheins möglich. Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief am Wahlsonntag bis spätestens 18.00 Uhr im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingegangen sein muss.
Ist eine rechtzeitige postalische Rücksendung nicht mehr gewährleistet, besteht die Möglichkeit, den Wahlbrief entweder direkt im Rathaus Siegen abzugeben oder in einen der Hausbriefkästen
- am Rathaus Siegen (Markt 2),
- am Bürgerbüro Eiserfeld (Siegtalstraße 2),
- am Rathaus Geisweid (Lindenplatz 7) oder
- am Rathaus Weidenau (Weidenauer Straße 211-213)
bis Sonntag (15. Mai 2022), 15.00 Uhr, einzuwerfen. Die Briefkästen werden ab 15.00 Uhr geleert, damit die Briefwahlvorstände die Wahlbriefe rechtzeitig auszählen können.
Wem es wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht möglich ist, das Wahllokal am Wahlsonntag aufzusuchen, kann Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, 15. Mai 2022, 15.00 Uhr, beantragen und eine Vertrauensperson schriftlich bevollmächtigen, die Unterlagen im Rathaus Siegen abzuholen. Das Wahlbüro im Rathaus Siegen ist am Samstag, 14. Mai 2022, von 08.00 bis 12.00 Uhr, und am Sonntag, 15. Mai 2022, ab 08.00 Uhr, geöffnet.
Verlorene Wahlscheine können nicht ersetzt werden. Wer glaubhaft versichert, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tage vor der Wahl, also bis Samstag (14. Mai 2022), 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Am Wahlsonntag werden nur noch bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung entsprechende Wahlscheine erteilt. Außerdem bittet das Wahlbüro um rechtzeitige Kontaktaufnahme, wenn frühzeitig beantragte Briefwahlunterlagen eine Woche vor dem Wahltag noch nicht angekommen sind.