UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN

Informationen zur Briefwahl anlässlich der der Landtagswahl am 15. Mai 2022

Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen statt.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist entsprechend den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes (LWahlG), wer am Wahltag

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 15. Mai 2004 geboren ist)
    und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (also seit dem 29. April 2022) in Nordrhein-Westfalen seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 3. April 2022 Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Wo gibt es weitere Informationen?

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl 2022 finden Sie auf der Internetseite des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen:

https://www.im.nrw/landtagswahl-2022.



Wahlbenachrichtigungen

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt ab dem 11. April 2022. Sofern bis zum 22. April 2022 keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, wird darum gebeten, sich mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen.

Zur Stimmabgabe im Wahllokal sollte die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Wahlberechtigte, die ohne Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal kommen, können jedoch auch ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.


Kontakt Wahlbüro

Das Wahlbüro können Sie zu den regulären Öffnungszeiten telefonisch und elektronisch erreichen:

Telefon:
(0271) 404-1000

E-Mail:
wahlen(at)siegen.de.

Das Wahlbüro befindet sich ab Montag, 11. April 2022 im Rathaus Siegen, Ratssaal, Markt 2, 57072 Siegen.


Briefwahl

Die Stadt Siegen gehört zum Wahlkreis-Nr. 126 Siegen-Wittgenstein I. Wer innerhalb dieses Wahlkreises in einem anderen Stimmbezirk als dem auf der Wahlbenachrichtigung eingetragenen Stimmbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift in Siegen (evtl. zusätzlich der Reiseanschrift) wie folgt beantragen:

Online

Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nur bis Freitag, 13. Mai 2022, 12.00 Uhr (!) möglich. Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet werden.

Elektronisch

Per E-Mail an: wahlen(at)siegen.de.

Schriftlich

Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes oder per Telefax an (0271) 404-1489, jeweils formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden. Die Postanschrift lautet:

Stadt Siegen, Wahlbüro, Rathaus/ Markt 2, 57072 Siegen.

Persönlich

Persönlich im Wahlbüro im Ratssaal des Rathauses Siegen, Markt 2, 57072 Siegen.
Das Wahlbüro im Rathaus Siegen ist ab Montag, 11. April 2022, geöffnet (siehe auch Hinweise zur Corona-Pandemie).

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Bei Vorlage des Personalausweises kann ab dem 11. April 2022 im Wahlbüro sofort gewählt werden.

Sollten Sie zwischenzeitlich verreisen und vor dem Wahlwochenende 14./15. Mai 2022 nicht mehr zurückkehren, geben Sie bitte zusätzlich Ihre Reiseanschrift an. Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 15. Mai 2022, 18.00 Uhr, im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingegangen ist.

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Empfangnahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Bis wann kann ein Wahlschein beantragt werden?

Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl (= Freitag, 13. Mai 2022), 18.00 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. 

Verlorene Wahlscheine

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, das ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (= Samstag, 14. Mai 2022), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 

Corona-Pandemie: Wichtige Hinweise für die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen

Vor dem Hintergrund der bestehenden Zutrittsbeschränkungen in den städtischen Rathäusern besteht für die bevorstehende Landtagswahl lediglich im Wahlbüro im Rathaus Siegen, Ratssaal, Rathaus/ Markt 2, 57072 Siegen, die Möglichkeit, vor Ort durch Briefwahl die Stimme abzugeben.

Für den Besuch des Briefwahlbüros muss kein Termin vereinbart werden. Auch muss ein 3G-Nachweis nicht verpflichtend vorgelegt werden, ein solcher ist für den Besuch des Briefwahlbüros jedoch wünschenswert. 

Bitte beachten Sie auch die einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregeln vor Ort. Das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2- oder OP-Maske) ist Pflicht!

Zur Reduzierung des Infektionsrisikos kann ein eigener Schreibstift (beispielsweise Kugelschreiber) für die Stimmabgabe mitgebracht werden.


Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus Siegen (Ratssaal, Rathaus/Markt 2, 57072 Siegen)

Das Wahlbüro im Rathaus Siegen ist ab 11. April 2022 zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Mittwoch
08.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Am Freitag, 13. Mai 2022, ist das Wahlbüro im Ratssaal des Rathauses Siegen bis 18.00 Uhr geöffnet!

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